Wie gehofft, hat das Uraltverfahren ein glückliches Ende genommen. Der einzige Belastungszeuge, wegen anderer Dinge noch bis mindestens 2012 in Haft, verweigerte die Aussage. Auch acht Jahre nach der angeblichen Tat wollte er sich nicht selbst belasten.
So seine Begründung.
Im Jahr 2000 hatte er dem Staatsanwalt noch eine umfassende Aussage angeboten. Wenn dieser ihm die Haft erleichtert. Unter anderem wollte der Zeuge bei der Einschulung seiner Tochter in Magdeburg dabei sein.
Anscheinend hat das alles nicht geklappt. Denn heute blieb der Mann stumm wie ein Fisch, zumindest was die Sache angeht. Aber auch wenn er sich geäußert hätte, wäre er wahrscheinlich nicht glaubwürdig gewesen. Dem damals zuständigen Polizeibeamten rechne ich an, dass er den Wunsch des Zeugen nach einem Deal in der Strafvollstreckung in einer Notiz festgehalten hat. Das ist keineswegs selbstverständlich.
Der, wie immer, humorvolle Richter bedauerte noch, dass meine Vorbereitungen für einen „stundenlangen Schlussvortrag“ vergeblich gewesen seien. Nun ja, zumindest die Urteile zum überlangen Verfahren werde ich sicher bald mal wieder brauchen. Wenn das nächste, längst erledigt geglaubte Schätzchen aus dem Aktenschrank geklaubt wird.