„Ich hoffe, ich setze mich mit meinen offenen Worten keinem Befangenheitsantrag aus.“ Mit dieser einleitenden Bemerkung der Vorsitzenden Richterin war schon klar, wohin die Reise geht.
Die – auf das Strafmaß beschränkten – Berufungen seien unbegründet. Nicht nur das. „Wir bedauern, dass die Staatsanwaltschaft nicht selbst Berufung eingelegt hat.“ Dann hätte das Gericht, so die Richterin, bei jedem der Angeklagten wahrscheinlich etliche Monate draufgepackt.
Da fröstelt es einem dann schon. Denn in Jugendstrafsachen hat das Berufungsgericht das letzte Wort. Leider prallten meine, zugegeben dürftigen, Argumente an einer Eiswand um den Richtertisch ab.
Und dabei scheint draußen die Sonne. Da läuft es in der Regel besser.