Manchmal lohnt es sich, eine Verteidigungsschrift ans Gericht zu senden. Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde jetzt wegen geringer Schuld eingestellt. Die drei Mitangeklagten, die bisher geschwiegen haben, müssen Anfang Januar zur Hauptverhandlung antreten. Meine vier Seiten Text waren also nicht unnütz. Denn so wahnsinnig unterscheiden sich die angeblichen Tatbeiträge nicht.
Witzigerweise fragt ein Mitangeklagter schon an, ob ich ihn künftig verteidigen möchte. Nachdem das Verfahren gegen meinen Mandanten zu Ende ist, wäre das sogar zulässig. Ob mich der bisherige Verteidiger dann noch grüßt, ist allerdings eine andere Frage.