In einer Abschiebungssache hatte ich es erreicht, dass der Haftantrag zurückgewiesen wird. Das war ein schönes Stück (Begründungs-)Arbeit, und auch die Diskussion im Anhörungstermin war nicht von Pappe.
Deshalb habe ich meine Gebühren im zulässigen Rahmen etwas höher angesetzt. Der Antragsgegner, eine Stadtverwaltung, schoss dagegen aus allen Rohren. Allenfalls die „Mittelgebühren“ seien angebracht. Nun ja, der Rechtspfleger sieht ja auch Tag für Tag solche Fälle. Sein lapidares Fazit:
Die Sach- und Rechtslage war sehr komplex, so dass eine Erhöhung über den Mittelgebühren als angemessen erscheint.
Das nenne ich doch mal Augenmaß.