Anruf eines Mandanten. Er hat eine Kopie des Scheidungsurteils bekommen und fragt treuherzig, wohin er die dreitausend Euro überweisen soll. Ich bin kurz versucht zu sagen: „Auf unser Kanzleikonto.“ Es bleibt aber bei dieser unmoralischen Sekunde. Dann erkläre ich ihm, dass das nur der Streitwert ist, den das Gericht festgesetzt hat. Er muss tatsächlich viel weniger zahlen.
Fällt so was auch unter gute Tat? Dann hätte ich heute mein Pensum schon übererfüllt.