Ich möchte keinem schaden, schon gar nicht der Räucherstäbchen- und Parfumindustrie, den Herstellern von exotischen Backmischungen und Fertiggerichten. Trotzdem muss ich natürlich darauf hinweisen, dass man mit dem Gebrauch derart dubioser Dinge leicht auf Konfrontationskurs gerät – mit unserer offensichtlich stark unterbeschäftigten Polizei:
Zum o.a. Zeitpunkt teilte der Zeuge fernmündlich mit, dass aus dem Bereich der Wohnung des Beschuldigten ein stark süßlicher Geruch, ähnlich BtM (Marihuana) dringen würde. Die eingesetzten Beamten stellten diesen Geruch ebenfalls vor der in Rede stehenden Wohnung fest. Auf Klopfen öffnete K. die Wohnungstür. Dabei drang aus dieser Wohnung eine starke Geruchswolke des süßlichen Geruchs. K. war nach erfolgter Belehrung mit der Wohnungsdurchsuchung einverstanden. Es wurden durch die Beamten keine verdächtigen Gegenstände aufgefunden.
Während die Polizei meinen Mandanten tatsächlich noch zur „verantwortlichen Vernehmung“ vorlud, bewahrte wenigstens der Staatsanwalt Augenmaß: „Nachweisbar wäre allenfalls strafloser Konsum.“ Er stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.