Quittung für nix

15.000 € in bar erhalten.

Datum, Unterschrift.

Nach etlichen Monaten behauptet der Gegner, er habe aber nur 7.500 € erhalten. Deshalb seien noch 7.500 € offen. Diesen Betrag klagt er ein.

So was kann er nur verlieren? Eine einfache Sache?

Nicht, wenn Juristen das Ganze sezieren. Der Kläger bietet eine Armada von Zeugen auf. Die sollen bestätigen, dass er zwar für den höheren Betrag unterschrieben, aber trotzdem weniger Geld erhalten hat.

Sicher, sagt die Richterin. So eine Urkunde hat erst mal einen gewissen Beweiswert. Aber den könne man halt auch erschüttern. Eben durch die Behauptung, es sei tatsächlich nicht alles gezahlt worden. Und dann müssten wohl die Zeugen gehört werden. Auch im Interesse der Wahrheitsfindung, weil ja eine Seite offensichtlich lügt.

Nun werden also die Zeugen vernommen. Mir bleiben zwei Dinge:

1. der Trost, dass mein Mandant wenigstens auch zwei Zeugen hat, die bei der Geldübergabe dabei waren. Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird der Beweiswert der Urkunde halt im Zweifel nicht erschüttert sein;

2. die Empfehlung, überhaupt nicht mehr bar zu zahlen. Oder jedenfalls mehr Zeugen mitzubringen als die andere Seite. Und eine Videokamera. Obwohl, wer weiß was passiert, wenn man Juristen die Möglichkeiten von Photoshop erklärt.