Ich habe gerade eine Beratung mit einer Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Dabei fiel mir ein, dass es seit dem 1. Juli 2006 ja gar keine festen Gebühren für Beratungen mehr gibt. Es muss alles frei vereinbart werden.
Mist, vielleicht hätte ich mit dem Mandanten auf 600 € pauschal einigen sollen. Das war aber leider nicht der Fall. Außerdem würde die Versicherung wahrscheinlich sowieso gleich bei der Anwaltskammer petzen.
Also habe ich einfach nach den alten Sätzen abgerechnet, „in entsprechender Anwendung“. Ist nicht sonderlich orginell. Aber ich hoffe, dass die Versicherung jetzt nicht auch noch eine Diskussion vom Zaun bricht, ob knapp 70 € in Ordnung gehen.