Zolllbeamte dürfen bei Schwarzarbeitskontrollen angetroffene Personen nicht auf Waffen durchsuchen, auch nicht zur Eigensicherung. Diese Anweisung aus dem Finanzministerium sorgt für Unmut bei den Beamten, berichtet Spiegel online. Vielmehr müssten die Kontrolleure halt die Polizei holen, wenn es Ärger gibt.
Wer schon mal erlebt hat, wie martialisch und aufgeblasen solche Aktionen mitunter ablaufen, kann diese Anweisung nur begrüßen. Beispiel: Ich war zu einer Razzia in einem kreuzbiederen, wenn auch italienischen Familienbetrieb gerufen worden. Von der Schwiegertochter aus dem Trockenboden; die anderen durften – rechtswidrig – nicht telefonieren. Mein Glück, dass der Einsatzleiter wohl den größten Adrenalinstoß hinter sich hatte; nach einiger Schreierei musste ich mich nicht zu meinem Mandanten und seinen Angestellten auf den Fußboden legen. Nach langen Monaten, in denen stolze zwei Kartons Firmenpapiere gesichtet wurden, die man auch ganz zivil beim Steuerberater hätte abholen können, stellte sich nur eins heraus: In dem Unternehmen gab es keinen einzigen Schwarzarbeiter.
Wenn man jetzt den Menschen an ihrem Arbeitsplatz künftig nicht mehr an die Wäsche darf und aberwitzige GSG-9-Spiele verboten sind, macht der Außendienst wahrscheinlich deutlich weniger Spaß. Mein Mitleid hält sich nach den bisherigen Erfahrungen allerdings in Grenzen.