SAP investiert eine Milliarde Dollar.
In Indien.
SAP investiert eine Milliarde Dollar.
In Indien.
Ein Mandant, für den ich schon Jahre tätig bin, legt keinen Wert mehr darauf, dass ich mich als Pflichtverteidiger beiordnen lasse. Eine Verwandte übernimmt alle Kosten. Den Andeutungen entnehme ich, dass bei der Frau die Lotto- oder SKL-Bombe eingeschlagen hat.
Ich bin also so was wie ein mittelbarer Glückspilz.
Mittlerweile streite ich mich recht gern mit einer großen Telefonfirma. Es geht um zugesagte, aber nicht geschaltete Anschlüsse, nicht bereitgestelltes DSL und um Verträge, von denen die angeblichen Kunden gar nichts wissen.
Das Unternehmen lenkt eigentlich immer ein, wenn es Post von uns bekommt. Das ist schon seltsam. Denn in unseren Briefen steht in der Regel nichts, was die Mandanten nicht schon gebetsmühlenartig auf der Hotline, per Mail, Fax und schließlich Einschreiben / Rückschein vorgebracht hätten. Allerdings antwortet denen keiner. Und wenn, nur mit nichtssagenden Textbausteinen.
Nach einigem Anfangsgeplänkel werden auch unsere Kostenrechnungen anstandslos übernommen. Bei nächster Gelegenheit rufe ich mal an und versuche rauszufinden, ob man als Anwalt mit einiger Beharrlichkeit so eine Art Gebührentag im Computer bekommt.
Der ehemalige NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) hat sich bei einigen Leitenden Oberstaatsanwälten des Landes in Erinnerung gebracht. Vor wenigen Tagen ließ er sie schriftlich wissen, dass er jetzt zu einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt gehöre. Und die sei auch darauf spezialisiert, verborgenes Vermögen bei Kriminellen ausfindig zu machen. Gerhards denkt, er könne den Strafverfolgern „potentielle Mitarbeit“ anbieten. Die glauben eher, es wäre anders herum…(pbd)
Stichworte: „Planeten“ und diese Diskussion von gestern. Heute sind in meinem Posteingang interessante Gruppen vertreten: Blogger. Podcaster. Ein Buchautor. Zwei Journalisten. Und ein (kleiner) Verlag. Wie es aussieht, bin ich bei weitem nicht der einzige, dem diese Form der „Weiterveröffentlichung“ bisher nicht bekannt war.
Keiner der Betroffenen findet es toll, seine Texte, Fotos oder Podcasts ungefragt auf fremden Webseiten zu finden. Das Argument, man rette damit das Internet, löst nicht gerade ein Helfersyndrom aus.
Ich werde den Leuten, die von meiner Kanzlei vertreten werden wollen, zu einem moderaten Vorgehen raten. Aber nur in den Fällen, in denen sich die andere Seite nicht in der Anonymität verschanzt. Falls die Auftraggeber jedoch direkte Abmahnungen wünschen, werden wir diese auch schicken.
Denn, noch einmal: Wer fremde Inhalte im Netz veröffentlicht, ohne vorher zu fragen, verletzt das Urheberrecht. Das löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus. Wer das Ganze noch mit Google-Anzeigen garniert, macht sich möglicherweise sogar strafbar. Das alles ist auch nicht so kompliziert oder überraschend, dass man nicht selbst drauf kommen könnte.
Wieso es für die Planetenbetreiber unter ihrer Würde sein sollte, die jeweiligen Autoren vorher zu fragen, hat mir noch niemand erklären können. Es ist ja nicht zwingend, dass der Rechteinhaber nein sagt. Vielleicht ist das auch der Unterschied zur Musikindustrie.
Einige Absender haben mich auf „CC“ ihrer Schreiben an bekannte Medienanwälte gesetzt. Es darf also auch mit weniger freundlicher Post gerechnet werden, vorzugsweise aus Hamburg und Berlin.
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Immunität durch offenes WLAN? (Bernd Rubel);
– Brachialbanker lassen Hausbesitzer zittern;
– Neue Rechtschreibung unlernbar?
– Zeuge entpuppt sich als Straftäter (Torsten Kleinz);
Aus dem Urteil eines Jugendrichters:
Nachdem die Angeklagten am Morgen des 11. April 2006 in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren von dem Tatvorwurf des zweifachen Diebstahls freigesprochen worden waren, … schlug der Angeklagte D. gegen 16.45 Uhr die hintere Seitenscheibe des Pkw des Geschädigten S. ein. Sodann entnahm der Angeklagte A. aus dem Innenraum des Fahrzeugs … einen Laptop der Marke Fujitsu Siemens sowie diverse persönliche Papiere. … Sodann flohen die Angeklagten.
Dafür, dass es derselbe Richter war, ist das Urteil noch milde ausgefallen.
Kritische Äußerungen zu Massengentests „verunsichern ungerechtfertigt die Bevölkerung und behindern eine effektive Strafverfolgung“. Meint der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Wilfried Albishausen. So steht es in einer von ihm selbst verfassten Pressemitteilung.
Der Beamtenfunktionär kanzelt so Anmerkungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar in der Berliner Zeitung ab. Schaar plädiert für einen sensiblen Einsatz solcher Massentests. Er warnt insbesondere davor, die Reihenuntersuchung zur Standardmaßnahme zu machen. Schaar weist darauf hin, dass die geltende Rechtslage und insbesondere die Verfassung so eine Entwicklung nicht decken würden. Eine Einschätzung, mit der er nicht alleine steht.
Aber was soll man mit Leuten diskutieren, die sachliche Äußerungen als „Effekthascherei“ abtun und diese sogar in die Nähe der versuchten Strafvereitelung rücken? Mein Vorschlag wäre, Herrn Albishausen mal auf sein Demokratieverständnis zu untersuchen. Einen Anfangsverdacht liefert er ja selbst. Und möglicherweise rechtfertigt das Ergebnis auch einen Reihentest im BDK-Vorstand.
(Danke an Mattias Schlenker für die Links)
Da baut sich mal wieder jemand sein Blog mit den Texten anderer Autoren:
HALLO PLANETMINDPOISON, Du bist ein KLEINER, FIESER CONTENTDIEB. Du hast genau 24 Stunden Zeit, die Inhalte des law blog zu entfernen. Solltest du deine eigene Seite nicht lesen, Pech für dich.
Der nächste Brief kostet nämlich richtig Geld.
(Danke an Ronny Jahn für den Hinweis)
Im Fall eines Bekannten hatte ich keine Wiedervorlage notiert. Warum auch? Schließlich kennt man sich, und da wird eine Rechnung doch kaum ignoriert werden. Noch dazu, wenn die Endsumme ziemlich human ausgefallen ist.
Wie es aussieht, ist der Betrag offen. Und zwar seit September 2004.
„Rechnung? Ja, klar. Die ist noch offen. Aber du hättest mir ruhig mal eine Mahnung schicken können…“
Das Gespräch fand vor vier Wochen statt. Gezahlt hat er immer noch nicht. Wahrscheinlich ist er jetzt sauer, weil ich ihm eine Mahnung geschickt habe.
Kostenlos telefonieren? In Deutschland? Sogar um die halbe Welt? Peter zahlt hat nur zwei Haken: Die Gespräche sind auf 30 Minuten begrenzt; telefoniert werden kann nicht zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens.
Nach „der Blog“ schon wieder ein Nackenschlag für Sprachbewahrer: Der Duden erlaubt das Deppenapostroph.
Die Rechtsschutzversicherung DAS ist von der kritischen Berichterstattung im RSV-Blog so genervt, dass sie mit rechtlichen Schritten droht. Wegen Geschäftsschädigung!
Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen. Sie haben offensichtlich die kritische Größe erreicht.