Achteinhalb Monate Führerscheinentzug. Für knapp 1,5 Promille. Das ist human. Außerdem hat das Gericht das Einkommen meines Mandanten extrem niedrig eingeschätzt. Nach dem tatsächlichen Verdienst hätten die Geldstrafe mindestens 50 % höher liegen müssen.
Also einer der seltenen Fälle, in denen ich nicht zu einem Einspruch raten kann. Der Strafbefehl ist rechtskräftig geworden.