Weil er beim Joggen ein T-Shirt trug, bekam ein Dortmunder Ärger mit der Polizei. Es handelte sich natürlich nicht um ein x-beliebiges Shirt. Sondern eines mit Reklame für den Sportwettenanbieter betandwin (bwin). Die Beamten forderten den Jogger auf, das T-Shirt auszuziehen. Letztlich durfte er es aber doch anbehalten und nach Hause laufen, berichtet das Nachrichtenportal der Ruhr Nachrichten.
Die Polizei beharrt nach dem Bericht darauf, die Beamten hätten nur ihre Pflicht getan, indem sie „Werbung“ für private Sportwetten unterbunden hätten. Die Zweifel des zitierten Staatsanwalts scheinen mir nachvollziehbarer. Der hält es für höchst fraglich, ob ein privat getragenes T-Shirt von betandwin illegal ist. Ich auch.
Da bin ich ja wirklich froh, dass ich bei der Fußballweltmeisterschaft nicht das Internetangebot eines privaten Sportwettenanbeiters genutzt und etwas gezockt habe. Ansonsten wäre ich möglicherweise sehr zufrieden gewesen mit dem Angebot und der korrekten Abwicklung. Nicht auszudenken, wenn ich dann auch hier darüber schreiben würde. Dann käme womöglich die Polizei und würde das staatliche Wettmonopol aber so was von drastisch verteidigen, und sei es gegen so unwesentliche Rechtsgüter wie die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht, seine Meinung zu sagen.
Leider kann ich das alles jetzt nicht zu Ende denken.
Allesio ruft an.