Welche unterschiedlichen rechtsstaatlichen Vorstellungen auch innerhalb der Europäischen Union gelten, belegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Die Richter erklären die Auslieferung eines Franzosen nach Belgien für unzulässig.
Nach Meinung des OLG entspricht das Urteil eines belgischen Strafgerichts, das Grundlage für die Auslieferung sein soll, nicht rechtsstaatlichen Anforderungen. Grund: In Belgien können Beschuldigte auch verurteilt werden, ohne dass sie überhaupt vom Verfahren wissen und sich wirksam verteidigen können.