Nachtrag zu andere Länder, andere Strafen: Der amerikanische Richter, der sich im Gerichtssaal mehrfach mit einer Penispumpe selbst befriedigt haben soll, ist nicht nur seinen Job los. Er wurde auch zu vier Jahren Gefängnis und 40.000 Dollar Geldstrafe verurteilt, berichtet die Netzeitung. Nach seinen Angaben war die Pumpe das Scherzgeschenk eines Freundes.
Bei uns gibt es, soweit ich sehe, keine passende Strafvorschrift im Richterrecht. Bliebe wohl nur Erregung öffentlichen Ärgernisses mit der Höchststrafe ein Jahr. Wobei auch hier höchst fraglich ist, ob sich der Richter strafbar gemacht hätte (öffentlich? wissentlich?).