Wegen eines Wasserschadens gibt es Streit mit einer Vermieterin. In den Partykeller eines Einfamilienhauses ist Wasser eingedrungen. Der vom Mieter verlegte Laminatboden ist aufgequollen. Die Vermieterin weigert sich, den Schaden zu erstatten, und zwar aus zwei Gründen:
1. „Für die Verlegung des Laminats ist keine Genehmigung eingeholt worden.“
2. „Kellerräume sind nicht für einen längeren Aufenthalt von Personen bestimmt, sondern dienen der Lagerung von Gegenständen, die normalerweise in Kellerräumen abgestellt werden (Vorräte in Dosen, Werkzeuge etc.).“
Also, wenn der Gegenseite hier nichts besseres einfällt, sehe ich einem Rechtsstreit gelassen entgegen.