Vielleicht verstehe ich das ja alles nicht. Aber wie es scheint, hat eine Polizeibehörde ausgiebig ermittelt, weil der Name einer Person im Ausländerzentralregister etwas anders geschrieben ist als in einem Eintrag bei Inpol/Polas. Ein Buchstabe im Vornamen weicht ab, um genau zu sein. Man kann sich das ungefähr so vorstellen:
Mustafa / Musstafa
Der Abschlussvermerk bringt es auf den Punkt: Wahrscheinlich wurden Daten falsch eingegeben. Jedenfalls sei dem Beschuldigten ein Missbrauch von Ausweispapieren nicht nachzuweisen. Und auch keine sonstige strafbare Handlung.
Wieso man aber bis zu diesem Ergebnis 93 Blatt Papier verbrauchen kann, bleibt das Geheimnis des Kriminalbeamten. Obwohl, ganz so geheimnisvoll ist es eigentlich nicht. Anfragen an Gott und die Welt (unter anderem Bundeskriminalamt und die Botschaft des Herkunftslandes) sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung, zwei Zwischenberichte und ein Abschlussvermerk – da kommt am Ende schon was zusammen.
Eine Lachnummer.