Der W. Rechtsschutzversicherung schickte ich eine Deckungsanfrage, unter anderem mit folgendem Text:
… die Tochter Ihres oben genannten Versicherungsnehmers vertreten wir in einer Verkehrsstrafsache.
Jetzt erhalte ich folgende Rückfrage:
Zur weiteren Bearbeitung des Schadensfalls benötigen wir noch folgende Auskunft: In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis steht die betroffene Person zu unserem Versicherungsnehmer (z.B. Ehegatte, Kind)?