Spack-Papier

Wenn um Nebenkosten gestritten wird und ein Mandant mich lieb fragt, ob ich mich darum kümmere, schaue ich mir immer besonders genau den Vertrag an. Spackiges Papier und Omaschrift sind meistens eine Garantie dafür, dass ich dem Mieter helfen kann.

Zum Beispiel mit der Feststellung, dass die Vermieterin im Formular des Haus- und Grundbesitzervereins vonn anno dazumal nicht angekreuzt hat, ob die monatliche Zahlung eine Pauschale ist. Oder eine Vorauszahlung mit Abrechnung zum Jahresende. Da hilft dann schon der Hinweis, dass damit im Zweifel die Nebenkosten überhaupt nicht wirksam auf den Mieter abgewälzt sind.

Selbst wenn der Mieter aber Nebenkosten zu zahlen hat, ist die Auslegung zu wählen, die für den Mieter am günstigsten ist. Wenn eine Nachzahlung gefordert wird, ist das natürlich die (bereits gezahlte) Pauschale.

In diesem Fall freut es mich besonders, dass der Richter meine Meinung teilt. Die Vermieterin hat nämlich das Zeitliche gesegnet. Ihr Sohn hat das Haus an stadtbekannte Raffkes verkauft, deren Anwälte jetzt mit rüden Schreiben versuchen, die Einnahmen zu maximieren. Zum Glück hat sich mein Mandant nicht breitschlagen lassen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben.