Wie es aussieht, haben Weblogs und Podcasts gute Chancen, dereinst zum deutschen Kulturgut zu zählen. Die Deutsche Nationalbibliothek ist seit Juli 2006 jedenfalls verpflichtet, sammlungswürdige Veröffentlichungen zu speichern. So heißt es in einer Information zum neuen Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek:
Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. …
Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.
Umgekehrt trifft alle, die veröffentlichen, auch eine „Ablieferungspflicht“. Näheres werden Verordnungen regeln.
(Danke an Andreas Bohn für den Hinweis)