Sicher nur ein Kind

Bin ich froh, dass ich den kleinen Julius nicht zur Schnecke gemacht habe, weil er an der Notrufsäule am Bahnhof auf den SOS-Sprechknopf gedrückt hat. Am anderen Ende ging nämlich niemand ran. Und wir haben immerhin noch 13 Minuten auf die nächste Bahn gewartet.

Erik Zabel – ein Raser?

Haben die Radprofis nicht schon genug Ärger am Hals? Jetzt hat ein Bürger von Caceres die Teilnehmer der Spanien-Rundfahrt auch noch wegen eines schändlichen Vergehens angezeigt, berichtet der Sport-Informationsdienst. Beim Zielsprint hätten die Radfahrer fast 60 Stundenkilometer draufgehabt. Erlaubt sind in spanischen Städten aber nur 50.

(Danke an Clemens K. für den Link)

Journalisten: Artikel im E-Paper kosten extra

Freie Journalisten müssen es nicht akzeptieren, dass ihre Artikel ohne gesondertes Honorar auch im E-Paper einer Zeitung veröffentlicht werden. Das Amtsgericht Köln sprach einem Journalisten ein Honorar von 60,00 € für die Veröffentlichung eines Artikels im E-Paper zu.

Außerdem hält das Gericht Abmahnkosten von 532,90 € für erstattungspflichtig, obwohl der Autor selbst Rechtsanwalt ist. Dennoch hatte er einen Kollegen beauftragt.

Das Urteil ist hier zu finden.

Seltener Rat

Achteinhalb Monate Führerscheinentzug. Für knapp 1,5 Promille. Das ist human. Außerdem hat das Gericht das Einkommen meines Mandanten extrem niedrig eingeschätzt. Nach dem tatsächlichen Verdienst hätten die Geldstrafe mindestens 50 % höher liegen müssen.

Also einer der seltenen Fälle, in denen ich nicht zu einem Einspruch raten kann. Der Strafbefehl ist rechtskräftig geworden.

Dringend

Ich habe meine Sekretärin gebeten, bei Telefonnotizen zu einer Anruferin künftig das Wort „dringend“ wegzulassen. Die Anruferin sagt immer, es sei dringend.

War es aber noch nie.

Ähnliche Worte

Das Amtsgericht lehnt den Antrag ab, mich als Pflichtverteidiger beizuordnen:

Die Tat ist nich als schwer einzustufen. Die mögliche Schuld lässt allenfalls eine niedrige Strafe erwarten…

Danke für diese Feststellungen. Das kontere ich jetzt mit dem Vorschlag, die Sache wegen geringer Schuld nach § 153 Strafprozessordnung einzustellen. In der Vorschrift finden sich ja ganz ähnliche Worte. Welch glücklicher Umstand.

Und ganz am Rande: Wenn einem Vater die Hand ausrutscht, weil der Herr Nachbar den neunjährigen Sohn ohne jeden Grund am Ohr packt und das Kind durch die Siedlung zerrt, dann muss man das nicht in einer Hauptverhandlung abfeiern. Schon gar nicht mit dem unsympathischen Kinderquäler als Zeugen der Anklage.

Kartei gegen AGG-Hopper

Die Anwaltssozietät Gleiss Lutz hat ein „bundesweites AGG-Archiv“ eröffnet. Dort sollen alle Leute registriert werden, die mehr als einmal bei Arbeitgebern Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angemeldet haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand sich wegen seines Alters, seiner Religion oder Rasse diskriminiert gefühlt hat.

Gleiss Lutz will das festhalten und auf diese Weise den alten und neuen Gegnern des Anspruchsstellers die Kontaktaufnahme ermöglichen. Dadurch soll „AGG-Hopping“ erschwert werden.

Sogar zum Datenschutz haben sich die Anwälte Gedanken gemacht:

Der Betrieb des Archivs ist nach § 29 BDSG datenschutzrechtlich zulässig, alle Anfragen und Auskünfte werden nach § 29 Abs. 2 Satz 2 BDSG dokumentiert.

Das mag ja sein. Es stellt sich nur die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage es dem Arbeitgeber als Anspruchsgegner erlaubt sein soll, die persönlichen Daten des Anspruchsstellers ohne dessen Einverständnis an Gleiss Lutz zu übermitteln.

(Danke an Paul Korsten für den Link)

Demnächst in Südamerika

Ein Verfahren vor dem deutschen Gericht endet mit einem umfassenden Vergleich. Die Parteien trennen sich Unentschieden, das heißt sie verzichten auf ihre wechselseitigen Ansprüche. Was macht die eine Seite? Sie klagt Teile der Forderung noch mal in Südamerika ein, wo unser Mandant schon seit Jahrzehnten lebt.

Wird interessant sein zu sehen, wie viel das Schriftstück von einem deutschen Gericht dort drüben wert ist. Noch mehr berauscht mich allerdings die vage Möglichkeit, dass die deutschen Anwälte vielleicht als Zeugen geladen werden.

Geben und Nehmen

Bei der SPD haben sich die Medienberater zusammengesetzt und überlegt, mit welchen Sprechblasen man sich etwas in die Schlagzeilen katapultieren kann. Heraus kommt dann ein stern-Interview mit dem Parteivorsitzenden Kurt Beck:

Die SPD werde sich wieder stärker denjenigen zuwenden, die Werte schaffen, sagte Beck. „Ich fürchte, wir haben diesen Teil der Menschen zu wenig beachtet.“ Leistungsträger seien die „40 bis 50 Prozent in der Mitte der Gesellschaft“, erfolgreiche Facharbeiter, Angestellte, Selbstständige und Ingenieure. Er wolle den Mittelschichten wieder das Gefühl geben, dass man ihnen nicht ständig nur nehme, sondern auch etwas gebe. „Jede Gesellschaft braucht Antriebsfaktoren“.

Eigentlich brauchen die erwähnten Leute niemanden, der ihnen großzügig etwas „gibt“, außer vielleicht Freiheit und weniger Bürokratie. Abgesehen davon würde es schon völlig reichen, wenn man ihnen weniger nimmt.

Das brauchen wir aber jetzt nicht groß durchzudenken. Oder ist jemand anwesend, der dem Herrn Beck auch nur ein Wort glaubt?

Schlecht verhandelt?

„Die Abfindung vom Kollegen aus der anderen Abteilung war aber viel höher.“

Huch, haben wir da schlecht verhandelt?

Ich rufe den Anwalt des Kollegen aus der anderen Abteilung an. Der bestätigt die Summe. Allerdings gibt es da eine kleine Besonderheit: „Mein Mandant hatte noch um die 600 Überstunden. Die haben wir mit reingepackt.“

Wenn ich das umrechne, hat eher jemand anderes schlecht verhandelt.