Keine Kofferknacker

Der Koffer eines Ehepaares aus Würselen ist neu, leer, leider aber auch zu: Der Ehemann hatte eine Codenummer eingegeben, sie freilich vergessen. Weil sich auch Verwandte und Bekannte vergeblich versucht hatten, trug die Ehefrau den Koffer am Wochenende zur Polizei nach Stolberg und bat um sanftes behördliches Knacken des Schlosses. In den Beamten vermutete sie die Spezialisten dafür. Doch auch die mussten passen. Kommentar des Behördensprechers Paul Kemen: „Weniger Sachen mit in den Urlaub nehmen. Die Wetterprognosen jedenfalls erlauben das.“ (pbd)

Mit Machete attackiert

Mit einer Machete hat ein 46-jähriger Monheimer in der Nacht zum Freitag für Ruhe gesorgt – und für ein Strafverfahren. Er war in seiner Wohnung von einem Nachbarn zur Rede festellt worden, beim dem er sich über Lärm beschwert hatte.

Weil das Gespräch eskalierte, griff der 46-Jährige zur Waffe, drang auf seinen Nachbarn ein und verletzte den mehrfach: Die Schnittwunden mussten im Krankenhaus stationär behandelt werden. Täter und Opfer standen unter Alkoholeinfluss. Der Macheten-Mann muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. (pbd)

Links 7

Eine unvollständige Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Bayern will Strafsachen durch Pensionäre bearbeiten lassen – Anklageschriften künftig stets in 18pt-Schrift (Mathias Schindler);

Lasst Ruhe einkehren!

Wie ein Student zum Justizirrtum wurde (Christopher Schmidt);

Lehrer: Arbeitslosengeld in den Ferien (Marc Wickel);

Dienstwagen: Private Nutzung wird vermutet (Thomas Heiserowski);

AGG: Fehler „schlicht übersehen“.

Hochburg der Online-Shopper

Der Kollege Thomas Klotz vom RA Blog schreibt einige wahre Worte zum Ladenschluss:

Ich glaube langsam, die Ladenöffnungsgegner verwechseln die Freigabe des Ladenschlusses mit einem staatlich verordneten Zwang zur Ladenöffnung. Dabei müssten es zumindest die Vertreter des Einzelhandels besser wissen. Wer jetzt schon seinen Laden nicht die erlaubten Stunden geöffnet hat, wird dies wahrscheinlich auch nach der Freigabe nicht einsehen. Das Geld wird in der Zwischenzeit von jemand anderem verdient, aber da hat nun einmal jeder die freie Wahl, und wir alle haben Internet, wo immer offen ist und die Händler Personalkosten sparen. …

In Kleinstädten, wie zum Beispiel hier, sind die Läden nicht bis acht Uhr offen, obwohl es seit Jahren erlaubt wäre. Wenn ich Zeit habe, ist meistens zu. Unseren Stadtslogan „Einkaufsstadt Heinsberg“ haben die Verantwortlichen mittlerweile verworfen. Stimmte ja auch nicht, es müsste „Hochburg der Online-Shopper“ heißen. Da wird sich auch mit einer Aufhebung des Ladenschlussgesetzes vermutlich nichts dran ändern.

Allianz verklagt Nena

120.000 Euro soll die Sängerin Nena für einen Auftritt auf einer Mitarbeiterfeier der Allianz erhalten haben. Jetzt klagt die Versicherung 50.000 Euro zurück, berichtet Focus online. Statt einen glanzvollen Höhepunkt des Abends zu liefern, soll Nena die Versicherungsbranche beleidigt haben. Gäste hätten empört den Saal verlassen.

Hoffentlich hat die Allianz vorher in den Vertrag reinschreiben lassen, dass der Künstlerin kritische Äußerungen verboten sind. Denn bei Dienstverträgen sieht es mit der gesetzlichen Mängelhaftung eher mau aus.

Vor allem dann, wenn wir die entfernte Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich Frau Gabriele Kerner schlicht bemüht hat, witzig / ironisch / sarkastisch zu sein. Da wäre die Allianz selbst schuld, wenn sie ihre Vertragspartnerin nicht ausdrücklich gewarnt hat, dass angeschickerte Außendienstler im Incentive-Höhenrausch absolut humorresistent sind.

Weitgehend unlustig stelle ich mir den morgigen Arbeitstag für diejenigen Leute vor, welche die Klage ausgerechnet mit dem Abbau von 5.000 Arbeitsplätzen bei der Allianz synchronisiert haben.

Welche Lieder Nena möglicherweise geträllert hat, steht im Finblog.

Das treffende Wort

In zwei Punkten hat tagesschau.de Recht: Die Diskussion, ob es der Blog heißt oder das Blog, ist alt. Und sie wurde hart geführt.

Die Duden-Redaktion hat sich für das Blog entschieden. Der Blog ist aber auch möglich. Ich finde die Lösung gut. Der law blog klingt in meinen Ohren besser.

Aber, liebe Tagesschau, muss man streitbare Mitglieder der das-Fraktion wirklich als „altstalinistisch“ abkanzeln? Bei der Suche nach dem treffenden Wort hätte Duden übrigens gerne geholfen – hiermit.

(Link gefunden bei Hokey)

Radarblitz: Der Staat haftet nicht

Wer wegen eines Radarblitzes das Steuer verrreißt, kann den Staat nicht für eventuelle Unfallschäden haftbar machen, berichtet Spiegel online. Der Blitz sei so kurz, dass das Auge nicht geblendet wird.

Auch die Verantwortung für eine Schreckreaktion soll allein beim Autofahrer liegen. Begründung: Autofahrer müssen ständig mit plötzlichen Störungen rechnen.

(Danke an Erik Schmidt für den Link)

Blog-Business

turi2.de, ein Medienweblog, veröffentlicht ab sofort Anzeigen:

Der Anzeigenkunde entscheidet zwei Wochen nach der Anzeigenschaltung, ob und wieviel er für die Anzeige zahlen will.

Der Anzeigenkunde überweist den von ihm als angemessen erachteten Betrag auf das Konto Nr. 1001 048 437 bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20).

Ich habe es mehrfach gelesen. Steht wirklich so da.

Abmahnen. Klagen. Kassieren

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liest sich wie eine ABM für Juristen. Auszug:

§ 21 Ansprüche

(1) Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

(2) Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Benachteiligende die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.

(4) Auf eine Vereinbarung, die von dem Benachteiligungsverbot abweicht, kann sich der Benachteiligende nicht berufen.

(5) Ein Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn der Benachteiligte ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

§ 22 Beweislast

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

(1) Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 wahrnehmen. Die Befugnisse nach den Absätzen 2 bis 4 stehen ihnen zu, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus mindestens sieben Verbänden bilden.

(2) Antidiskriminierungsverbände sind befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte und Anwältinnen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Verfahrensordnungen, insbesondere diejenigen, nach denen Beiständen weiterer Vortrag untersagt werden kann, unberührt.

(3) Antidiskriminierungsverbänden ist im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter gestattet.

(4) Besondere Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen bleiben unberührt.

Also, jetzt aber schnell hilfreiche Verbände aus dem Boden stampfen. Abmahnen. Klagen. Kassieren. Ups, ich meine natürlich: die Welt verbessern.

(Komplettes Gesetz)

Kotze oder Grütze

Die Welt beleuchtet in einem Report die Geschäfte der Medienanwälte:

Im Kielwasser des umstrittenen „Caroline-Urteils“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das die Berichterstattung über die Prinzessin von Hannover ausschließlich dann gestattet, wenn sie in offizieller Mission auftritt, setzen Anwälte einen immer umfassenderen Persönlichkeitsschutz für ihre Mandaten durch – nicht nur für prominente Medienfiguren, sondern auch für Wirtschaftskriminelle, Stasi-Schergen und Mordangeklagte.

Möglich wird das auch durch die Rechtsprechung einiger Pressekammern. Vor allem die Landgerichte in Berlin und Hamburg haben ein großes Herz für vermeintliche Presseopfer.

(Link gefunden in der Handakte)