Kein trachtenfrei im Gerichtssaal

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die „Anordnung über die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten“ vom 5. Februar 1963 kennt keine Hitzeperioden. Ohne Gnade schreibt sie vor, was die 3 713 Richter, die 1 347 Amts- und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen auch im Hochsommer bei Verhandlungen und Verkündungen zu tragen haben: „Die Amtstracht besteht aus einer Robe von schwarzer Farbe“. Dazu gehören völlig verbindlich „ein weißes Hemd mit einem weißen Langbinder“.

Zum Tragen dieser Montur samt Krawatte sind auch, ohne Ausnahme, die rund 35 000 Anwälte im Lande verpflichtet. Oben ohne ist verboten. Die meisten Anwälte halten sich daran. Eine Stimme: „Ich beiße die Zähne zusammen und ertrage den Schweiß!“

Das muss der Jurist aber gar nicht. Denn die Anordnung kennt, durch die Hintertür, eine Ausnahme. Sie heißt: „Ob es angemessen ist, die Amtstracht zu tragen, bestimmt der die Amtshandlung leitende Richter“. So einer kann aber schon mal, wie vor kurzem geschehen, bissig werden. Bei einer Scheidungsverhandlung erschien ein Anwalt im Polo-Shirt. Ob man denn ins Freibad gehen wolle, raunzte der Richter.

„Der Anwalt ist Organ der Rechtspflege“, erinnert Susanne Offermann-Burckard, die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Sie zitiert dann aber aus § 20 der Berufsordnung. Die Verpflichtung zum Tragen der Robe bestehe, „soweit das üblich ist“. Auf solchen Umwegen kann auch den triefnassen Anwälten geholfen werden – die Haltung des Richters gilt.

Wolfram Schnorr ist einer seit Jahrzehnten. Entsprechend weise reagiert er: „Ich habe für Ordnung im Saal zu sorgen. Die ist nicht gewährleistet, wenn ein Notarzt kommen müsste“. Schnorr macht es noch deutlicher: „Gesundheit geht der preußischen Kleiderordnung immer vor“. Bei ihm genügt eine Anregung, danach stellt er die Bekleidungsauswahl frei.

Strenger dagegen geht es für Bedienstete des allgemeinen Justiz-Vollzugsdienstes zu. Eine „Dienstkleidungsvorschrift“ schreibt etwa „schwarze Schuhe und Socken in dunkler Farbe“ vor. Nur in der warmen Jahreszeit ist das Tragen von schwarzen Sandalen gestattet, die „an den Fußspitzen und Fersen geschlossen“ sind. Wie dieser heiße Widerspruch aufzuklären sein könnte, erwähnt die Vorschrift nicht. Denn laut Lexikon ist die Sandale ein „flacher, offener Schuh mit Lederriemen“. (pbd)

Aufblähen

Ich kann es verstehen, dass Herr N. über die Rechnung von 146 € stinkig ist. Aber ich habe keine Selbstbeteiligung von 150 € beim Rechtsschutz vereinbart.

Nicht erwärmen konnte ich mich für die Idee, die Rechnung auf 300 € aufzublähen und dafür die Selbstbeteiligung zu vergessen.

Da ist es mir lieber, wenn Herr N. stinkig bleibt.

Brechmittel = Folter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen des Einsatzes von Brechmitteln bei Tatverdächtigen. Eine derartige Behandlung ist nach Auffassung des Gerichts nicht nur gefährlich; sie verstößt auch gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung.

Einem später verurteilten Drogenschmuggler, der Brechmittel schlucken musste, sprach das Gericht jetzt ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu, berichtet beck aktuell. In der Begründung heißt es, in Deutschland seien bereits mehrere Menschen bei Brechmitteleinsätzen gestorben.

Konkret, richtig, vollständig, verständlich

Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslose sorgfältig darüber belehren, welche Folgen eine verspätete Arbeitslosmeldung haben kann. Die Information müsse, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, konkret, richtig, vollständig und verständlich sein. Deshalb reiche es nicht, den Gesetzestext wiederzugeben.

Soll noch einer sagen, Juristen haben keinen Humor.

beck aktuell

Anwalt gegen Mandant

Das muss ein erhebendes Gefühl sein, wenn der eigene Anwalt nicht hinter einem steht. In Braunschweig passiert das gerade, wie der Kollege Werner Siebers berichtet. Nach seinen bisherigen Beiträgen hat sich Folgendes ereignet:

Ein Angeklagter ist in erster Instanz freigesprochen worden. Sein bisheriger Verteidiger scheint aus dem Verfahren ausgeschieden zu sein. Vermutlich hat dies damit zu tun, dass die die Vorsitzende des Berufungsgerichts seine Kanzlei und seine Privaträume durchsuchen ließ.

In zweiter Instanz hat der Mann jetzt eine Pflichtverteidigerin. Die hat nach Akteneinsicht mitgeteilt, sie sei von der Schuld ihres Auftraggebers überzeugt und stehe nicht für einen Antrag auf Freispruch zur Verfügung. Das Oberlandesgericht hat es abgelehnt, dem Angeklagten einen neuen Pflichtverteidiger beizuordnen. Begründung: Der Angeklagte habe keinen Anspruch auf einen Verteidiger, der sich unkritisch seinen Wunschvorstellungen unterordnet.

Darüber könnte man ja diskutieren. Aber nur, wenn der Angeklagte nicht in erster Instanz freigesprochen worden wäre! Dann gehört es doch – selbstverständlich – zur Pflicht des Verteidigers, darauf hinzuarbeiten, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft erfolglos bleibt. Immerhin wird sich der Amtsrichter beim Freispruch ja etwas gedacht haben. Außerdem ist es natürlich ein Unding, wenn ein Verteidiger schon vor der Verhandlung erklärt, er sei von der Schuld seines Mandanten überzeugt. Das mag es ja geben. Aber dann muss der Anwalt zumindest die Klappe halten.

Wirklich unbegreiflich, dass dem Angeklagten weiter eine Anwältin zugemutet wird, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht bereit ist, seine Interessen zu vertreten. Vielleicht sollte die Kollegin fairerweise neben dem Staatsanwalt Platz nehmen.

Posemuckel

Wie in jeder Berufsgruppe gibt es auch Staatsanwälte, die sind permanent genervt. Zumindest wirken sie so. Wenn man als Verteidiger eine Rechtsfrage anspricht und darauf hinweist, dass das Problem durchaus kontrovers gesehen wird, lautet der Einwand zum Beispiel:

Welche Urteile meinen Sie denn? Eins vom Amtsgericht Posemuckel?

Nach der Verhandlung kam ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe zu mir und sagte: „Fand ich übrigens gut, dass Sie sich nicht auf dieses Niveau herabbegeben haben.“ So schwer war es allerdings auch wieder nicht. Alles eine Frage der Gewöhnung.

Gezapft

„Du bist doch gezapft worden?“ fragt der Jugendrichter den Angeklagten und blättert in der Akte. Ich bin erst etwas ratlos. Aber der Richter findet schnell die passende Stelle. „0,3 Promille, da kann man schon noch aufrecht gehen.“

Der Richter meint, gezapft werden sei ein ganz normaler Spruch bei der Polizei. Kann sein, für mich ist er neu.

E-Mails verschwinden nicht

E-Mails, die in den Weiten des Internet verschwinden, sind eher selten. Unter anderem mit diesem Hinweis verweigerte das Oberlandesgericht Nürnberg einem Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Mann will seinen Anwalt per E-Mail beauftragt haben, Berufung gegen ein Urteil einzulegen. Der Anwalt versichert jedoch, die Mail nie erhalten zu haben.

Näheres bei beck aktuell.

Ein Publizist namens Jedermann

Petra Haubners Magisterarbeit über Weblogs und Podcasts gibt es hier zum Download. Ihre Bilanz:

Im Gegensatz zu den vorangehenden Medien erlaubt das Internet erstmals die massenhafte Rückkopplung der Empfänger. Das Internet hat sich seit seiner Entstehung gewandelt. Vom nahezu reinen Informationsmedium der 90er Jahre zum sozialen Netzwerk und zur
Kommunikationsplattform im 21. Jahrhundert – und hat damit die Erwartungen seiner frühen
Fürsprecher bei weitem übertroffen. Über 70% der jungen Generation ist online und fast jeder
Deutsche im Besitz einer Emailadresse – Entwicklungen wie Weblogs, Podcasts oder den
Erfolg der Musikbörse ‚i-tunes’ hat keiner vorausgesehen.

Unabhängig von den verschiedenen Verwendungsformen zeichnen sich die Netzmedien
Weblogs und Podcasts als Bestandteile des Internets als Kommunikationsplattform aus: Sie
dienen der Bildung von pluralen Netzöffentlichkeiten durch ihre mediale Struktur und
ermöglichen schnelle, kostengünstige sowie einfache Publikation für Jedermann. Das Netz
des 21. Jahrhunderts wird vor allem als partizipatives Medium genutzt.

Die neue Anschrift

Das Amtsgericht Hagen teilt mit:

Der Mahnbescheid konnte dem Antragsgegner Michael Rätsel, ABC-Straße 26 a, 35606 Solms, nicht zugestellt werden. Die Post hat dafür am 01.07.2006 folgenden Grund mitgeteilt: Empfänger unbekannt verzogen. Die Anschrift des Antragsgegners lautet:

ABC-Straße 26 a
35606 Solms.

Bitte überprüfen Sie diese Angaben. Sind die Änderungen bzw. Ergänzungen richtig, und wollen Sie den Mahnbescheid nochmals zustellen lassen, so wiederholen Sie bitte diese Angaben in den entsprechenden Zeilen des anhängenden Antrags.

Okay, jetzt bloß nicht nachdenken. Oder gar diskutieren. Lieber die „Änderungen“ stoisch übertragen und das Formular zurücksenden.

Rechtskräftig – oder auch nicht

„Am 23. Mai 2006 teilte die Stadt D. mit, dass sie dem Zuzug Ihrer Mandantin nicht zustimmt, da eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung bestünde, auf Grund derer kein Aufenthaltstitel erteilt werden könne.“

Es ist zwar eine traurige Tatsache, dass Ausländerbehörden in der Regel über Widersprüche nicht entscheiden. Aber dass sie diese ignorieren und eigene Bescheide für „rechtskräftig“ erklären, ist mir neu.

Ob die Taktik allerdings vielversprechend ist, bezweifle ich. Den Eingang des Widerspruchs hat die Stadt D. nämlich bestätigt. Schriftlich.

Beckmann stopptbeckmann

Reinhold Beckmann? Ist das der, der über seine eigenen Witze lacht, weil es sonst kein anderer tut? Auch außerhalb der Reporterkabine scheint der Mann nicht sehr geschmeidig, was Kritik an seinen Leistungen angeht. Jedenfalls soll er seine Anwälte in Marsch gesetzt haben, um von den Betreibern der Seite stopptbeckmann.de eine Unterlassungserklärung zu erzwingen. So steht es zumindest hier.

Hoffentlich hat sich Herr Beckmann vergewissert, dass „seine“ Anwälte nicht noch schnell ihre Unterschrift zurückgezogen haben, nachdem sie das Mandat dankend übernommen haben. Höhö, der ist gut, oder?

Näheres bei Indiskretion Ehrensache.

Nur an Sitzungstagen

Ich rufe an in der Strafsache B. Ist der Herr A. zu sprechen?

„Tut mir Leid, der Vorsitzende ist nur an den Sitzungstagen im Gericht.“

Wann hat er denn die nächsten Sitzungen?

„Ich schaue mal nach. Am 12. Juli. Und dann wieder am 19. Juli.“

Wie oder wann kann ich ihn dann erfahrungsgemäß am besten erreichen? Seine Durchwahl habe ich.

„Die Durchwahl können Sie gern probieren. Aber an den Sitzungstagen ist er eigentlich sehr schlecht zu erreichen. Weil da ist er ja in der Verhandlung…“

Alle krank

Selten einen so stinkigen Mandanten am Telefon gehabt. Heute fehlt ein Drittel seiner Fahrer. Alle krank. Jetzt schmeißt er sie raus; am Arbeitsgericht soll ich es dann richten.

Über den Virus, der da umgeht, kann natürlich nur spekuliert werden.