Die Luft für Anbieter von Abofallen im Internet wird dünner. verbraucherrechtliches zitiert aus dem Schreiben eines Payment-Anbieters. Danach hat die Staatsanwaltschaft München I der Firma mitgeteilt, dass man bei angeblichen Probeabos künftig doch in Richtung Betrug ermitteln wird, wenn sich für den Kunden nur aus dem „Kleingedruckten“ ergibt, dass sich der Vetrag nach kurzer Zeit automatisch verlängert:
Dies bedeutet, dass Sie als Anbieter zukünftig bei derartigen Fällen von der Staatsanwaltschaft München mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlichen Betruges rechnen müssen.
Der Payment-Anbieter zieht auch gleich die Konsequenz:
Zur Vermeidung von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen oder auch etwa die ******** können zukünftig ausschließlich Forderungen aus Abonnement-Verträgen bearbeitet werden, bei denen sich aus der Anmelde- bzw. Eingabemaske eindeutig ergibt, dass ein sich automatisch verlängernder Abonnement-Vertrag abgeschlossen wird.