Die Verbraucherzentralen mahnen Musikportale ab. Torsten Kleinz berichtet in der Zeit:
Im Auftrag des Verbraucherzentralen Bundesverbands (vzbz) hat Rechtsanwalt Till Kreuzer die Geschäftsbedingungen der führenden Download-Portale unter die Lupe genommen. Herausgekommen ist ein 153-seitiges Konvolut, das die oft widersprüchlichen Vertragsbedingungen aufzeigt, die die Downloadshops ihren Kunden zumuten.
Die Verbraucherschützer sahen hierin nicht nur Unklarheiten, sondern auch Verstöße gegen das deutsche Recht: Vier Anbietern schickten sie deshalb eine Abmahnung zu. Apple untersagt es den iTunes-Nutzern zum Beispiel, die erworbene Musik auf nicht-lizensierten Geräten abzuspielen und behielt sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu verändern. Die Deutsche Telekom erhielt für das Downloadportal Musicload eine Abmahnung, weil die Vertragsbedingungen schlicht unverständlich seien. Auch der Downloadshop von Nero und das Ebook-Portal Ciando bekamen einen bösen Brief der Verbraucherschützer.