Aus einem Durchsuchungsbeschluss:
Handelt es sich dabei um (fest eingebaute) Festplatten, kann die ansonsten erforderliche Beschlagnahme des gesamten Rechners in der Weise durch den Beschuldigten abgewendet werden, dass er sich mit der Kopie der entsprechenden Dateien auf externe Datenträger … einverstanden erklärt.
Dieser Satz hat verhindert, dass ein ganzer Betrieb lahm gelegt wird.