Eine 20-jährige Jura-Studentin hat ihr erworbenes Rechtswissen überschätzt. Sie hatte zunächst ihren Vater wegen einer Nötigung im Straßenverkehr ungerechtfertigt angezeigt und dann gegen ihn geklagt, weil er wegen der Falschanzeige den Unterhalt gekürzt hatte.
Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Vater Recht: Die wahrheitswidrige Beschuldigung der erwachsenen Tochter sei eine „schwere Verfehlung“ im Sinne des Unterhaltrechts gewesen (AZ 11 UF 218/05). Statt früher im Schnitt monatlich 350 Euro bekommt die Studentin der Rechtswissenschaft nun nur noch rund 80 Euro. (pbd)