„Ich glaube nicht das Sie vorläufig gegen mich klagen können – auch nicht mit Hilfe des Anwaltes Vetters , denn ich habe heute Widerspruch gegen den Beschluß gemacht & den Amtsgericht … mitgeteilt , was Ihr … abziehen tut.“
Weil ich dich verklagt habe, kannst du mich nicht verklagen. Ohne Rechtsberatung für die Gegenseite betreiben zu wollen: Man sollte nicht zu viel glauben! Sondern sich lieber informieren. Es gibt so viele Anwälte da draußen, die beantworten gerne alle Fragen. Man kann die Anwälte anrufen, einen Termin machen und sich erklären lassen, wie das alles wirklich abläuft. Man fällt dann vielleicht vom „Glauben“ ab, erspart sich aber womöglich die eine oder andere Katastrophe.
Noch wäre es nicht zu spät.