Drohanrufe – aus dem OP?

Das ist jetzt schon die dritte Verfahrenseinstellung, die ich für einen Mandanten in einem halben Jahr erreicht habe. Die Zahl wirft einen nicht um, schönen Gruß an die Stammkunden. Aber die Anzeigen kamen immer aus derselben Familie: Herr R. bedroht uns am Telefon, Herr R. schickt anonyme Briefe, Herr R. ist ein ganz schlechter Mensch.

Zuletzt soll Herr R. sogar einen Drohanruf gemacht haben, als er in den Operationssaal geschoben wurde. Ich habe den Arztbericht mit den Uhrzeiten vorgelegt.

Und jetzt hoffe ich, dass wenigstens das mal reicht, um solchen Leuten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§ 469 Strafprozessordnung). Leider halten sich Staatsanwaltschaften hier unglaublich zurück, nachdem sie das Verfahren eingestellt haben. Möglicherweise will man ja nicht die Anzeigefreude in der Bevölkerung schmälern.

Dabei wären Kostenanträge eine gute Möglichkeit, die einschlägigen Kreise zu disziplinieren. Ich rede von den Querulanten, den Unverbesserlichen und all jenen, die keinen zivilrechtlichen Streit mehr führen können, ohne gleichzeitig Beleidigung oder Betrug zu schreien. Wenn sich in diesen Kreisen rumspräche, dass Anzeigen ohne sachlichen Hintergrund Geld kosten können, wäre der Staatsanwalt als Nötigungsmittel vielleicht nicht mehr ganz so attraktiv.

Das Dumme ist nur, dass der zu Unrecht Beschuldigte ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht zu seinem Geld kommt. Stellt die Staatsanwaltschaft keinen Antrag, darf das Gericht nicht über die Kosten entscheiden.

Ehrlich gesagt fürchte ich, dass auch in diesem Fall die Hoffnung vergebens ist.