Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
260 Frauen und Männer gehören zum „Servicebereich“ des Amtsgerichts Düsseldorf, sie unterstützen also die Richterschaft bei ihrer Arbeit – und ächzen derzeit unter enormer Arbeitsbelastung. Denn die personelle Unterbesetzung liegt bei aktuell 13 Prozent. In Zahlen heisst das: Fast 34 bitter benötigte Stellen sind nicht besetzt, davon im strafrechtlichen Bereich 6,5. Das bestätigte Behördensprecher Peter Bösken auf Anfrage. Mit diesem Personalmangel bewegt sich das Amtsgericht an den Grenzen gefährlicher Rechtsfolgen.
Das Schreiben der von Richter diktierten Entscheidungen dauert regelmäßig bis zu vier Wochen. Käme solch ein Schriftstück nur auch etwas mehr als eine Woche später zu den Akten, läge ein absoluter Revisionsgrund vor. Denn die Strafprozessordnung verlangt, dass ein Urteil fünf Wochen nach der Verkündung bei der Akte sein muß. „Diese Frist wird immer eingehalten“, beteuert Behördensprecher Bösken, kann aber Schludrigkeiten nicht bestreiten.
Wer gegen ein Knöllchen mit einem Einspruch angegangen und auf einen gnädigen Richter gestoßen ist, muss beim Amtsgericht eineinhalb Monate bangend auf die schriftliche Mitteilung warten, ob das Verfahren tatsächlich sang- und klanglos eingestellt wurde. „Das kann passieren“, räumte Bösken ein. Er sieht die Schuld daran bei der jeweiligen „Servicekraft“.
Im Personalrat dagegen spricht man von Methode: „Auszubildende bekommen zunächst eine Beschäftigungsgarantie für ein halbes Jahr – danach werden die befristeten Verträge aber nicht verlängert“, heißt es. In jedem Halbjahr fallen jeweils zwei Stellen weg: „Von Jahr zu Jahr wird das Personal so immer mehr ausgedünnt“, sagt ein Personalvertreter.
Im Oberlandesgericht an der Cecilienallee, das die Dienstaufsicht hat und derlei Zustände zulässt, herrscht Resignation: „Die Sparmaßnahmen der Landesregierung binden uns die Hände“, so OLG-Sprecher Hans-Joseph Scholten. Wörtlich: „Wir haben keine Eingreifreserve, die wir zum Amtsgericht schicken könnten“. (pbd)