Der Arbeitnehmer war schon länger krankgeschrieben. Im Arbeitsvertrag hatte er sich verpflichtet, nüchtern am Arbeitsplatz zu erscheinen und während des Dienstes keinen Alkohol zu trinken. Innerhalb der Krankschreibung lud ihn der Arbeitgeber zu einem „Personalgespräch“ ein, um die berufliche Zukunft zu erörtern.
Das Gespräch war kurz, denn es ging dem Arbeitgeber nur darum, den Mitarbeiter pusten zu lassen. Dafür rückten extra Männer vom Werksschutz an, das Atemalkoholmessgerät im Anschlag.
Das Ergebnis waren 0,2 Promille. Und eine Kündigung, die auf einen „Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Alkoholverbot“ gestützt wird. Wenn das die Rechtsabteilung gegengelesen hat, können die dort aber auch nicht ganz nüchtern gewesen sein.