Das Oberlandesgericht München hat den Ausschluss eines Verteidigers für wirksam erklärt. Das Vergehen des Kollegen: Er wollte in T-Shirt und offener Robe seine Arbeit vor einer Strafkammer des Landgerichts erledigen. Stattdessen wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger bestellt, berichten Yahoo News.
Da müssen ja zwei Weltanschauungen frontal aufeinander geprallt sein. Schade nur, dass solche Konflikte letztlich zu Lasten des Angeklagten ausgetragen werden. Sofern er sich nicht ausdrücklich gegen seinen eigenen Anwalt stellt und auf diese Weise „Bonuspunkte“ sammelt.
Ein Armutszeugnis. Für beide Seiten.