Nicht alle Väter drücken sich vor dem Unterhalt. Manche können einfach nicht zahlen. Um eine Klage und weitere Kosten zu vermeiden, schickte ich einen durchaus zahlungswilligen, aber derzeit mehr als klammen Vater zum Jugendamt. Dort sollte er einen Unterhaltstitel für seine Tochter errichten lassen. Das ist eine Urkunde, die den Unterhalt verbindlich festlegt. Sogar die Zwangsvollstreckung ist hieraus möglich.
Jetzt rief der Mann an. Beim Jugendamt in Düsseldorf habe man ihm gesagt, so was mache nur das Gericht. Und der Anwalt habe wohl keine Ahnung. Vermutlich haben sie eine Praktikantin an die Auskunft gesetzt. Denn bei jedem Jugendamt muss es eine „Urkundsperson“ geben, die solche Sachen bearbeitet (§ 59 SGB VIII).
Na ja, besorge ich dem Mann halt selbst einen Termin.