Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen des Einsatzes von Brechmitteln bei Tatverdächtigen. Eine derartige Behandlung ist nach Auffassung des Gerichts nicht nur gefährlich; sie verstößt auch gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung.
Einem später verurteilten Drogenschmuggler, der Brechmittel schlucken musste, sprach das Gericht jetzt ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu, berichtet beck aktuell. In der Begründung heißt es, in Deutschland seien bereits mehrere Menschen bei Brechmitteleinsätzen gestorben.