Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslose sorgfältig darüber belehren, welche Folgen eine verspätete Arbeitslosmeldung haben kann. Die Information müsse, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, konkret, richtig, vollständig und verständlich sein. Deshalb reiche es nicht, den Gesetzestext wiederzugeben.
Soll noch einer sagen, Juristen haben keinen Humor.
beck aktuell