Der Besitz von Kinderpornografie ist strafbar. Allerdings muss der Täter schon vorsätzlich handeln. Heute führte ich im Gericht eine längere Diskussion darüber, ob der Ordner auf der Festplatte, in dem die Bilder gefunden wurden, ein Indiz gegen den Vorsatz sein kann.
Der Ordner hieß c:/windows/temporary_internet_files/content_ies.
Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.