Das Verwaltungsgericht teilt mit, dass über eine Klage „nunmehr alsbald“ entschieden werden soll. Ich soll noch einmal aktuelle Gehaltsnachweise meines Mandanten einreichen, damit man sich ein aktuelles Bild darüber machen kann, ob er wirklich den Unterhalt seiner Familie sicherstellen kann. Es geht darum, ob Frau und Kind aus dem Ausland nachziehen dürfen.
Dass das Gericht aktuelle Unterlagen sehen möchte, scheint mir nachvollziehbar. Immerhin datiert die Klage vom April 2004. Seitdem ist nichts passiert.