Eine kaputte Hose befreit einen Hartz-IV-Empfänger nicht von der Pflicht, mit der Behörde über seine berufliche Zukunft zu sprechen. Ein Arbeitsloser hatte zwei Termine abgesagt mit der Begründung, er habe nur eine Hose – und an der sei der Reißverschluss kaputt.
Das Sozialgericht Koblenz hielt es für richtig, dass dem Mann hierfür seine Bezüge gekürzt wurden, berichtet n-tv.
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