WM: MELDEPFLICHT OHNE VORSTRAFE

Hooligans und andere Personen, von denen im Zusammenhang mit den Spielen der Fuß­ball-Weltmeisterschaft Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörden zu den von diesen festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden. Für eine solche Meldeauflage genügt es, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betreffende zum unmittelbaren Umfeld der gewalttätigen Hooliganszene gehört. Es ist nicht erforderlich. dass er schon wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurde. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig ges­tern in mehreren Eilverfahren entschieden.

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„ERNIEDRIGT UND BESCHMUTZT“

Verdächtig sind die Unverdächtigen. Mit seinem Urteil vom 27. April 2006 hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes Unverständnis und Empörung ausgelöst. Corinna F. musste sich vor einem Fußballspiel nackt ausziehen. Ihr Vergehen: Sie trug einen Fanschal von Dynamo Dresden. Ich habe mit der 16-Jährigen über ihre Erlebnisse gesprochen.

law blog: Lag schon etwas in der Luft, als Sie zum Saarbrücker Stadion kamen?

Corinna F.: Nein, es war ein normales Auswärtsspiel. Eigentlich wollte mein Vater mitkommen. Er hatte aber dann keine Zeit. An Kontrollen ist man als Fan gewöhnt. Ich rechnete damit, abgetastet zu werden. Das kannte ich, und damit habe ich auch keine Probleme. Bei der Ausweiskontrolle fasste mich aber ein Polizeibeamter am Arm und führte mich vor ein Zelt. Dort sollte ich warten.

Ich fragte eine Polizistin am Zelt, was jetzt passiert. „Das werden Sie schon sehen.“ Ich habe gesehen, wie eine Frau aus dem Zelt kam. Die sah ziemlich geschockt aus. Ich habe versucht, meine Freunde übers Handy anzurufen. Die steckten jedoch gerade in einer anderen Kontrolle; ein Polizist drückte ihnen das Handy aus.

law blog: Was passierte im Zelt?

Corinna F.: Ich musste in eine Kabine eintreten. Es war die letzte von dreien. Auf dem Weg dahin konnte ich in die zwei vorderen Kabinen schauen. Da standen auch Frauen drin, teilweise entkleidet. Vor der Kabine nahm mir eine Polizistin die Tasche ab und legte sie auf einen Tisch neben der Kabine. Sie fragte, wo mein Ausweis ist. Ich sagte, dass ich ihr den Ausweis aus der Tasche hole. „Ne, das machen wir schon“, bekam ich zur Antwort. „Sie gehen bitte da rein.“ Während der Kontrolle haben sie meine Tasche durchwühlt.

In der Kabine musste ich mich ausziehen. Am Schluss verlangte die Polizistin, dass ich meinen Slip übers Knie ziehe und mich drehe.

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KEIN NPD-AUFMARSCH

Die für den 10. Juni in Gelsenkirchen geplante Demonstration der NPD bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) mit der Begründung entschieden, von der Versammlung gehe „eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus“.

Der 5. Senat untermauert seinen Beschluss (AZ 5 B 839/06) mit Informationen des Bundesinnenministeriums: Vor einem Monat soll bei einem rechtsextremistischen Treffen in Österreich von der Möglichkeit gesprochen worden sein, während der Demonstration „Zusammenstöße und Unfälle zu planen“.

Die Fußball-Weltmeisterschaft aber ist, so urteilt das OVG, neben den Olympischen Spielen eines der herausragendsten Sportereignisse von globaler Bedeutung. Und für eine sichere WM Sorge zu tragen, sei eine der zentralen Garantien, die die Bundesregierung im Rahmen der Bewerbung um die WM 2006 abgegeben hat. Dabei sei gerade der Spielstandort Gelsenkirchen „in den Blick“ zu nehmen. (pbd)

ROCK, PAPER, SCISSORS

Weil sich zwei Anwälte nicht einmal über den Ort einer Anhörung einigen konnten, platzte einem Richter in Florida jetzt der Kragen: Die beiden Streithähne müssen sich an einem neutralen Ort treffen und eine Runde Schnick, Schnack, Schnuck („‚rock, paper, scissors“) spielen. Wenn sie sich nicht auf einen Ort für die Partie einigen können, findet die Veranstaltung auf der Treppe zum Gericht statt.

Der Gewinner bestimmt den Ort der Anhörung.

Näheres bei Fortune. Text der richterlichen Anordnung.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

VERJÄHRT

Zu meinen Favoriten unter den Wiedervorlagen gehören Bußgeldsachen. In denen ich blättere, noch mal lese und dann denke: Das ist doch seit zwei Monaten verjährt.

Gerade wieder so eine gehabt. Der Mandant wird sich freuen.

TAG DES HAFTBEFEHLS

Das Mainzer Polizeipräsidium begeht den „Tag des Haftbefehls“ – alle bislang nicht vollstreckten Haftbefehle werden abgearbeitet. Im Bereich des kompletten Präsidiums sind es 168, berichtet Polizeisprecher Achim Hansen. Es sind keine Schwerkriminellen, die die Polizei an diesem Tag im Visier hat; sondern vor allem solche, die sich beharrlich weigern, ihr Bußgeld oder ihre Geldstrafe zu bezahlen.

Der Main-Rheiner berichtet Näheres.

(Link gefunden in der Handakte)

BARGELD IM KOFFER

Bargeld im Koffer. Eine einfache Sache. Wenn’s der Zoll nicht merkt. Wie gestern in London Stansted, wo ein Reisender mit 24.000 britischen Pfund das Flugzeug nach Deutschland besteigen wollte. Er durfte mit, das Geld blieb da. Gründe für die Beschlagnahme, die nach dem „Crime Act 2002“ möglich ist:

– unsubstantiated story;
– method of carriage;
– no documentary evidence.

Das Geld kann bis zu drei Monaten einbehalten werden, was den Reisenden natürlich unglaublich fuchsig macht.

Aber darum kümmert sich jetzt ein britischer Kollege.

MANNESMANN-PROZESS STARTET NEU

Die Wiederauflage des Mannesmann-Prozesses vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf beginnt am 26. Oktober. Das steht fest, obwohl noch nicht alle Beteiligten eine Ladung vom Vorsitzenden Richter Stefan Drees bekommen haben. Er hat zunächst 25 Verhandlungstage anberaumt.

Der neue Strafprozess um auch die aktienrechtlichen Vorwürfe gegen ehemalige Mannesmann-Manager und Aufsichtsräte war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche der ersten Instanz kassiert hatte. Der BGH sah sehr wohl den objektiven Tatbestand der Untreue erfüllt. Unter den sechs Angeklagten sind wieder Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann (Ex-Aufsichtsrat) und der ehemalige Mannesmann-Vorstand Klaus Esser. Nach der Übernahme durch die britische „vodafone“ Anfang 2000 flossen 60 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen an Manager und Aufsichtsräte von Mannesmann (pbd).

FREISPRUCH FÜR EX-AGENTEN

Ein ehemaliger BND-Mitarbeiter ist vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen worden. Der Nachrichtendienst hatte seinen Ex-Angestellten angezeigt, weil dieser ein Buch über den BND geschrieben hatte. Im Prozess gelang es der Behörde jedoch nicht, einen Geheimnisverrat nachzuweisen. Dass das Buch dem Ansehen des BND geschadet habe, reicht nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht.

Näheres in der Netzeitung.

(Link gefunden in der Handakte)

IN OFFIZIELLER MISSION

Die Klageforderung habe ich längst eingetrieben. Aber mit der Vollstreckung der Anwaltskosten habe ich etwas getrödelt. Und dann das: Die Schuldnerin, eine Puffmutti aus Westfalen, hat vor acht Wochen die Finger gehoben.

Jetzt kann ich mich – bei geöffneter Bürotür – hochoffiziell durch die einschlägigen Foren klicken, ob vielleicht jemand den Betrieb unter gleichen Namen übernommen hat. Möglicherweise kriege ich dann mein Geld vom Nachfolger. Falls die Internetrecherche (höhö) nichts bringt, rufe ich mal einen ortskundigen Blogger an. Der kennt den Laden garantiert.

STILFRAGEN

Ein Anwalt möchte durch ein „Schreibprofil“ belegen lassen, dass eine bestimmte Person der Autor eines wenige Zeilen langen Forumsbeitrags ist.

Staatsanwälte und Polizisten sind begeistert. Endlich geht ihnen auf, dass sie bei Ermittlungen im Netz bisher völlig fern liegende Ermittlungsansätze verfolgt haben.

BELLENDE HUNDE …

Um 14.15 Uhr habe ich den Gerichtstermin, in dem angeblich Leib und Leben der Klägerin bedroht sind. Nach der weiteren Korrespondenz habe ich das Gefühl, dass höchstens der Beklagte und ich gefährdet sind.

Ich bin auf jeden Fall gespannt, was das für ein Anwalt ist, der sicher heute extra nach Düsseldorf anreisen wird.

DIE ZEIT DER ANDEREN

Wenn Richter es anderen Berufsgruppen mal zeigen möchten, sind Entscheidungen zu Anwaltsgebühren der richtige Tummelplatz. Ein Beispiel mit Zeug zum Klassiker liefert das Oberlandesgericht Saarbrücken (NStZ-RR 2006, 191). Offensichtlich hatte das Gericht in einer Strafsache an fünf Tagen viel später mit der Verhandlung begonnen, als in der Ladung angegeben.

Der Pflichtverteidiger war immer pünktlich zur Stelle und saß unbeschäftigt herum. Er machte in seiner Rechnung den Längenzuschlag geltend, den es ab fünf Stunden gibt.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken bügelt seinen Antrag ab, und zwar mit folgender Begründung:

Es kann nicht Aufgabe des mit der Sachbearbeitung befassten Gerichts sein, noch vor Aufruf der Sache – beginnend mit der in der Ladung vorgesehenen Terminsstunde bis zum tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung – fortlaufend Feststellungen zum Zeitpunkt des Erscheinens, der jeweiligen Verweildauer und den Möglichkeiten anderweitiger nutzbringender Beschäftigung sämtlicher gerichtlich bestellter Rechtsanwälte zu treffen.

Es sollte aber Sache des Gerichts sein, mit seinen Verhandlungen pünktlich anzufangen. Oder sich dann jedenfalls nicht kleinlich zu zeigen, wenn es die Arbeitszeit von Leuten blockiert, die nicht auf ein festes monatliches Salär vom Staat rechnen können.

Zum Glück gibt es auch schon großherzigere Entscheidungen, zum Beispiel vom Oberlandesgericht Hamm (RVGreport 2005, 351).

(Urteilsquelle gefunden in Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)

NUR SCHWERHÖRIGE

Der Beklagte erwidert:

Ich bin zwar Blond abba nich Blöde … somit bin ich der Firma B. nicht zur Rechenschaft verpflichtet wie und was ich haben will, oder warum es genau so sein solllte!!! Immerhin ist der Kunde König, oder trifft das bei der Firma B. nicht zu!? Meine „Sonderwünsche“ habe ich der Klägerin ganz sicher am Telefon mitgeteilt, scheinbar arbeiten dort nur Schwerhörige, die das was der Kunde am Telefon sagt nicht hören und / oder nicht hören wollen! … Noch Fragen HERR Anwalt???