Kleine Rache

Manchmal verstehe ich die Leute nicht. Das Gericht fällt ein Urteil, wonach sie den Betrag X zuzüglich Zinsen zahlen müssen. Wenig später geht Betrag X ein, aber ohne Zinsen. Und dabei bin ich mir sicher, dass der gegnerische Anwalt dem Schreiben an seine Mandanten sogar eine Aufstellung beigefügt hat, wie hoch die Zinsen sind (Zinsrechner).

Aber das scheint die Rache des Unterlegenen zu sein. Zahlen müssen wir wohl, auch wenn es ein krasses Fehlurteil ist. Aber Zinsen? Kommt nicht in Frage!

Der kleine Triumph ist allerdings nur von kurzer Dauer. Und auch nicht unbedingt billig, jedenfalls im Verhältnis zur noch offenen Summe. Gerade habe ich wieder so ein Schreiben diktiert. Es sind 26,01 € Zinsen offen. Dazu kommen jetzt schon 13,92 € Anwaltsgebühren.

Prozesskostenhilfe auf dem Prüfstand

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Bevor der Staat einem Bürger finanziell hilft, einen anderen zu verklagen, wird amtlich geprüft: Ist der Kläger überhaupt bedürftig, wird die Klage zur Durchsetzung von Ansprüchen auch notwendig sein und hat sie eine Aussicht auf Erfolg? „So soll es ein“, sagt Ulrich Hermanski vom Landes-Justizministerium, „so ist es aber nicht“. Denn die kontrollierenden Richter sind schon mal eher lässig, sie haben auch nicht alle erforderlichen Befugnisse oder sie werden belogen und damit der Staat betrogen.

„Die Prozesskostenhilfe läuft aus dem Ruder“, stöhnt und warnt denn auch Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Von 1998 (86 Millionen Euro) sind bis 2004 die Ausgaben um 31 Prozent auf fast 113 Millionen Euro gestiegen. Deswegen will die Ministerin jetzt streng durchgreifen und – mit Hilfe des Bundesrates – die Bestimmungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) ändern lassen.

Ihr ist dabei ein Fall aus Gütersloh bekannt, der für Aufsehen sorgt. Eine Frau, angeblich arm, wollte eine Prozesskostenhilfe für den Scheidungsprozess haben. Bevor die übliche schmutzige Wäsche gewaschen wurde, wirbelte ein anonymes Schreiben den Dreck schon auf. Tatsächlich fuhr die 47-Jährige ein neues Auto der Marke Mercedes, sie hatte sich bei einem Schönheitschirurgen operieren lassen und besaß eine Kapitallebensversicherung. Die hätte sie zur Prozessführung beleihen müssen, befand Amtsgerichtsdirektor Edmund Rammert. Doch seine Kollegen urteilten nach ihrem Ermessen – die Steuerzahler hatten die Scheidungskosten zu zahlen.

So nicht, meint die Ministerin. Selbstverständlich sei es wichtig, das betont Müller-Piepenkötter, jedermann den gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen (was früher diskriminierend „Armenrecht“ genannt wurde). Hier folgt gleich mehrfach ein „aber“. Die Ministerin will gesetzlich klarstellen lassen, dass Prozessbeteiligte erstmal einen Bankkredit in Anspruch nehmen sollen. Wenn das nicht geht, könne die Hilfe vom Staat gezahlt werden. Dem soll es dann über den Richter aber auch möglich sein, die Konten der Antragssteller abzufragen – also dessen wirtschaftliche Verhältnisse aufzuklären. Das dürfen Sozialämter bekanntlich schon. Die Richter aber nicht, obwohl die Prozesskostenhilfe eine Sozialleistung ist.

Schließlich soll die Art und Weise der Rückzahlung verschärft werden. Bislang sieht die ZPO höchstens 48 Raten vor. Diese Beschränkung soll ganz entfallen. Und: Die Höhe der Raten muss neu bestimmt werden. Das bedeutet im Ergebnis, dass im „Rahmen der Zumutbarkeit“ die Teilbeträge künftig angehoben werden können. Der Rotstift ist angesetzt, die Diskussion aber noch offen. Der Bundesrat hat seine Initiative der Bundesregierung zugeleitet, die hat noch zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme an den Bundestag. Auf dessen Zustimmung hofft Justizministerin Müller-Piepenkötter inständig: „Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnte sichergestellt werden, dass die Kosten nicht weiter ansteigen. Sondern sinken.“ (pbd)

Lotto Team: nur eine „Tippgemeinschaft“

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Anklage ist einfach und entsprechend gut zu verstehen. Die beiden Veranwortlichen des Düsseldorfer Konzerns „Lotto Team“ sollen ab 1997 bis 2002 bundesweit eine illegale Lotterie betrieben und dabei knapp 30 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Doch Staatsanwältin Birgit Blum brauchte 44 freudlose Minuten, um der 3. großen Strafkammer beim Landgericht Düsseldorf auch jeden Cent der Lotterie, Körperschafts- und Gewerbesteuer vorzurechnen.

Um sich dann von der Verteidigung des Hauptangeklagten Eckard Schulz (66) sagen lassen zu müssen, sie sei gar nicht im Recht. Während Blum zum Prozeßauftakt noch davon sprach, Schulz und seine „rechte Hand“ Monika Käferböck (54) hätten „gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht“, drehte die Verteidigung den Spieß um und klagte den Staat an. „Der treibt das Glücksspiel hoch drei“, sagte einer der vier Anwälte von Schulz.

Doch das Monopol des Staates beim Lotto sei verfassungswidrig. Damit auch die Bestimmung, die ein öffentliches Lotteriespiel ohne behördliche Genehmigung unter Strafe stellt. Im Übrigen habe der Chef von Lotto Team gar keine Lotterie veranstaltet. Der Anwalt sieht das Einsammeln von Spielscheinen (die zumeist gar nicht an den amtlichen Deutschen Lottoblock weitergegeben wurden) als „erweiterte Tipp-Gemeinschaft“. Und die habe, folgerichtig, auch keine Steuern zu zahlen.

Kurz: Nicht die Strafkammer, sondern das Bundesverfassungsgericht müsse den Fall entscheiden. Möglichst sofort. Außerdem: „Unser Mandant ist ein streitbarer Geist, der sich nicht einfach einschüchtern lässt“. Diese Drohgebärde aber imponierte den drei Berufs- und den beiden Laienrichter nicht: Sie verhandeln weiter. (pbd)

Nachtrag: Ich bin mit Anwaltsschreiben aufgefordert worden, Teile des Beitrags und eine Vielzahl von Kommentaren zu löschen. Dem bin ich, teilweise, im ersichtlichen Umfang nachgekommen. U.V.

Für den Papierkorb

Lieber Faxspammer, mach dir keine Hoffnungen. Deine jeweils 235 Seiten blöder Text kosten uns kein Papier und keinen Toner. Die laufen jeweils in eine hübsche kleine Datei. Die wiederum wird sofort in den Papierkorb verschoben.

Außerdem hat bei der Telekom schon jemand ein Knöpfchen umgelegt, um festzustellen, von welchem Anschluss aus du deine Scherze treibst.

Nachtrag: Der Herr im T-Punkt war sehr nett. Es dauert ungefähr 60 Minuten, bis die Fangschaltung läuft. Wegen Fußball vielleicht auch 90.

Nicht verklagt

Ich bin gerade am Landgericht Wuppertal. Deshalb war ich so dekadent, meine Sekretärin beim Amtsgericht Hohenschönhausen anrufen zu lassen. Entgegen anderslautender Meldungen hat mich Callboy Torsten dort nicht verklagt.

Laut Akte gibt es in der Sache, die morgen verhandelt werden soll, nur einen Antragsgegner.

Zuletzt zum Thema: Torstens Rache

Beckham war’s nicht

Die Kölner Polizei hat zwei britischen Fußballfans geholfen, die ihr Auto nicht fanden. Dabei hatten sich die Engländer in der fremden Stadt sogar den Namen der Straße notiert, auf der sie ihren Wagen in der Innenstadt geparkt hatten:

Einbahnstraße.

Netzeitung

Kollegenpost

„Im Übrigen darf der Unterzeichner darum bitten, der Schreibweise seines Nachnamens ein wenig mehr Aufmerksamkeit zu schenken.“

Stimmt, da war ein t zu viel.

Geradezu perfekt

Bei Atemalkoholmessungen, die gerichtsverwertbar sein sollen, müssen mindestens 20 Minuten zwischen dem Trinkende und der Messung liegen. In einem Fall war ich besonders auf die Akte gespannt, weil mein Mandant direkt neben einer Polizeistation angehalten worden ist. Er meinte, dass er spätestens nach zehn Minuten pusten musste.

Aber laut Polizeibericht lief es geradezu perfekt.

Anhaltezeitpunkt: 4.35 Uhr.

Beginn der Messung: 4.55 Uhr.

Ich überlege noch, wie man da – im Zweifel für den Angeklagten – auf 19 Minuten kommt.

Torstens Rache: Berufsverbot und Domainentzug

ElbeLaw hat – weltexklusiv – den Schriftsatz des Callboys Torsten übersandt erhalten, mit dem dieser eine einstweilige Verfügung erwirken möchte.

Ich zitiere die Vorwürfe gegen mich:

Ein angeblicher Anwalt / Strafverteidiger der Herrn Knoblich bei sein Strafverfahren vertreten soll , jedoch sehr mehrkwirdig vorgeht – statt mögliche beantragte Akteneinsicht bei der Polizei / Staatsanwaltschaft abzuwarten oder mich zu fragen was sein Mandand falsch macht schrieb er das gleiche wie sein Mandant , daß ich angeblich nicht Verlinkt werden möchte am 22.5.06 – in der Akte in der Einlage 7 , 8 oder 9 ( Artikel “ Callboy alleine im Netz „)

einen Artikel wo ich Herrn Vetter drauf hingewiesen habe das ich Verlinkt werden möchte und versucht habe zu erklären was sein Mandant falsch macht und statt dessen er mir mit einer einstweiligen Verfügung droht – ich frage mich bloß für was am 25.5. desweiteren schreibt er irgendwas mit einen elektrichen Stuhl , wo ich nicht draus schlau werde – in der Akte in der Einlage 7 , 8 oder 9 ( Artikel “ Lieber Callboy Torsten „)

einen weiteren Artikel 27.5.06 – in der Akte in der Einlage 7 , 8 oder 9 ( Artikel “ XXXICHSUCHEDICHX.DE „)

einen Artikel das ich vor Gericht ziehe am 16.6. – koppiert von anderen – Artikel mitgebracht

einen Artikel wo die Blogger jetzt T-Shirts verkaufen um die Gerichtskosten und die ganze Aktion jetzt finanzieren am 17.6.06 – koppiert von anderen – Artikel mitgebracht

Die beantragte Strafe:

Mein Antrag daher: Eine Einstweilige Verfügung das keiner der Blogger einen Artikel über mich schreiben darf , es sei denn ich veranlasse das, im Wiederholungsfall im ermessen des Gerichtes eine Geldstrafe sowie das der jenige seine Domainen für immer gesperrt bekommt , alle Domainen die Verleubnungen , Beleidigungen und üble Nachreden beinhalten vorläufig bis sämmtliche Inhalte entfernt sind eine Sperre zu veranlassen ( eine Liste mit fast allen Domainenanbietern sowie welche Domainen betroffen sind ist beigefügt – in der Akte Akteneinlage 15 ) ,eine Unterlassung der T-Shirtsproduktion und Vertrieb – jedes T-Schirt was ab sofort an die Frau oder Mann gebracht wird mit 1000 € Geldstrafe , sowie die Kosten des Verfahrens Herrn Knoche ,Udo Vetter & Jens Knoblich aufzuerlegen . Bei Herrn Rechtsanwalt Udo Vetter zusätzlich prüfen ob er überhaupt eine Zulassung als Anwalt hat und ob mann diesen im ermessen des Gerichtes ein Zeitweiliges Berufsverbot aussprechen , da es nicht im Sinne des Gesetzes ist das ein Rechtsanwalt von seinen Mandanten zusammen Verleubnungen dursch das Netz schickt statt mögliche beantragte Akteneinsicht bei der Polizei / Staatsanwaltschaft abzuwarten.

Eine Ladung liegt mir bislang nicht vor, so dass ich derzeit keine Anwälte in Berlin losschicken muss. Obwohl ich ansonsten ja fast Lust hätte, mir das mal persönlich anzusehen.

Ehrlich gesagt, habe ich sogar schon mal geguckt, ob es noch Flüge gibt.

Zuletzt über den Prostituierten aus Berlin: Spenden – für mich

Sexualkunde gehört zum Erziehungsauftrag

Die katholischen Eltern eines Gymnasiasten, der in einem katholischen Kolleg lebt und die 6. Klasse einer öffentlichen Schule bei Warendorf besucht, kritisieren den Sexualkunde-Unterricht im Lande. Der sei verfrüht, zu freizügig, nehme auf den Entwicklungsstand der Kinder keine Rücksicht und verletze das elterliche Erziehungsrecht.

Doch die Klage auf Unterrichtsbefreiung wies das Verwaltungsgericht Münster ab (AZ 1 K 411/06) Der Unterricht folge dem staatlichen und grundgesetzlich verankerten Bildungs- und erziehungsauftrag. Die Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums würden diesen Anforderungen gerecht. (pbd)

Blogs: Öffentlich-Rechliche zahlen

Das Farliblog:

Ab sofort ist dieses Blog für alle Besucher kostenpflichtig, die über Rechner öffentlich-rechtlicher Institutionen hier lesen. Ein entsprechender Absatz ist unter Kontakt + Nutzung zu finden. Wenn der Staat mich schröpfen will, schröpfe ich zurück. Die ersten Rechnungen gehen am 15. Juli raus, denn die entsprechenden Rechner einiger Institutionen hab ich schon in meinen Statistiken gefunden.

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