Vorhin habe ich in einer Sache zum zweiten Mal vor einem Strafrichter gesessen. Ohne Mandant. Beim ersten Mal sah der Richter von bösen Dingen ab, einem Vorführbefehl zum Beispiel. Stattdessen erließ er einen Strafbefehl.
Gegen den legte ich Einspruch ein. Denn der Mandant, der die erste Ladung nicht bekommen hatte, wollte die Sache unbedingt verhandelt wissen. Wir haben den zweiten Verhandlungstermin sogar noch vorbereitet. Wo und wann waren also hinreichend bekannt.
Und jetzt kommt er wieder nicht, sagt auch vorher nicht ab. Also wird der Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen. Jetzt brauchen wir schon sehr gute Entschuldigungsgründe, um die Sache wieder in Gang zu bekommen.
Das alles wäre mir ja keine Erwähnung wert, hätte der Auftraggeber nicht schon meine Rechnungen bezahlt. Und zwar auch die für den heutigen Termin.
Das war dann wohl wirklich eine Fehlinvestition (im Anschluss an den vorigen Beitrag).