Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält es für rechtmäßig, dass sich vermeintliche Hooligans während der Fußballweltmeisterschaft regelmäßig bei der Polizei an ihrem Wohnsitz melden müssen. Damit werden entsprechende Auflagen der Stadt Braunschweig bestätigt. Auch das Braunschweiger Verwaltungsgericht hatte die Anordnungen bereits weitgehend gebilligt.