Der Beklagte erwidert:
Ich bin zwar Blond abba nich Blöde … somit bin ich der Firma B. nicht zur Rechenschaft verpflichtet wie und was ich haben will, oder warum es genau so sein solllte!!! Immerhin ist der Kunde König, oder trifft das bei der Firma B. nicht zu!? Meine „Sonderwünsche“ habe ich der Klägerin ganz sicher am Telefon mitgeteilt, scheinbar arbeiten dort nur Schwerhörige, die das was der Kunde am Telefon sagt nicht hören und / oder nicht hören wollen! … Noch Fragen HERR Anwalt???