Ein Bankkunde muss aufpassen, wenn er eine Scheckkarte bestellt hat. Kommt diese nicht bei ihm an, hat er seine Bank darauf hinzuweisen. Vor allem dann, wenn es schon früher einmal ähnliche Probleme gab. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Archiv für den Monat: Mai 2006
ABER TROTZDEM
Auf dem Heimweg ist der Brenner richtig fröhlich gewesen. Er hat geglaubt, dass er für heute das Schlimmste hinter sich hat. Eigentlich kein übertriebener Optimismus, wenn man bedenkt, dass es nur noch drei Minuten bis Mitternacht waren.
Aber trotzdem Irrtum.
HACH, URLAUB
Ich habe mir die Arbeitsverträge eines Mandanten angeschaut. Der arbeitet ziemlich weit oben in einem Konzern. Jetzt hat er die Möglichkeit, bei einem anderen Unternehmen aus den Top 30 noch etwas weiter aufzurücken.
Der künftige, geradezu osmotische Kontakt mit dem Vorstand wird auf einem Niveau vergütet, da hält auch der Freiberufler kurz mal die Luft an. Wenn die gesamte Führungsriege dort so mit Grundgehalt, Prämie, Optionen und Sozialleistungen gebettet ist, braucht man nicht lange zu rätseln, warum das Unternehmen für seine Produkte so weit die Hand aufhält.
Am coolsten finde ich aber § 8, Urlaub: 32 (Arbeits-)Tage.
PRÜFUNGSTAUGLICH
Auf den Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften kann man viel ankreuzen. Unter anderem, ob sich der Fall fürs Justizprüfungsamt eignet. Bei einer Sache habe ich mir gerade schwer den Kopf zerbrochen. Danach war ich uneingeschränkt geneigt, „ja“ anzukreuzen.
Aber ich sage es dem Staatsanwalt lieber persönlich, bevor ich noch Ärger wegen Amtsanmaßung oder so was kriege.
ERFOLGLOS
heise online: Berufung im Fall Tron bleibt erfolglos.
RENOVIERUNGSFRISTEN
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit einem neuen Urteil erstmals die Position gewerblicher Mieter gestärkt. Danach sind Mietvertragsklauseln, die starre Renovierungsfristen vorschreiben, null und nichtig.
Der Vermieter eines Ladenlokals hatte von einem Änderungsschneider die Renovierung von Küche, Bad und Toilette „alle drei Jahre“ verlangt, die in den anderen Räumen jeweils nach fünf Jahren. Bereits das Landgericht Düsseldorf gab dem protestierenden Schneider Recht. Der 10. Zivilsenat des OLG berief sich bei seiner zustimmenden Entscheidung (AZ: I-10 U 174/05) darauf, dass die Fristenregelung bereits bei Mietern von Wohnraum abgeschafft worden ist und sagte: „Mieter gewerblicher Räume sind nicht weniger schutzbedürftig“.
Allerdings hat das OLG die Revision zugelassen. (pbd)
DAS GROSSE SOMMER-SPECIAL
Dr. Engel lüftet ein Geheimnis:
Kommen Sie, kein Mensch würde bei einer derart lahmen Konjunktur die Mehrwertsteuer erhöhen, Pendlerpauschale und Sparerfreibeträge kürzen und damit Familien belasten. Haben Sie es denn nicht gemerkt? Das ist doch alles nur für die „Versteckte Kamera“.
Zugegeben, Hape Kerkeling war als Angela Merkel mehr als überzeugend. Und Ingo Appelt war als Franz Müntefering auch nicht schlecht. Gut, der Uhu als Außenminister war ein wenig übertrieben. …
Nach der Sommerpause sind dann aber die echten Politiker wieder da. Dann wird die ganze Sache aufgeklärt, das deutsche Volk darf herzlich über seine eigene Dummheit lachen, darauf reingefallen zu sein und dann gibt es auch endlich die versprochenen Steuererleichterungen.
BND SOLL JOURNALISTEN GEKAUFT HABEN
Der Bundesnachrichtendienst soll bis Mitte der neunziger Jahre nicht nur Journalisten bespitzelt haben. Er soll auch Journalisten bezahlt haben, um Kollegen zu überwachen. Dies ergibt sich laut Süddeutscher Zeitung aus einem Bericht des ehemaligen Bundesrichters Gerd Schäfer für den Bundestag.
Danach hat der BND dem ehemaligen Mitarbeiter eines Nachrichtenmagazins mit den Decknamen „Schweiger“ und „Dali“ in 16 Jahren 600.000 Mark für Informationen aus der Redaktion zukommen lassen. Außerdem sollen nach dem Bericht weit mehr Journalisten überwacht worden sein als bisher bekannt.
WERBETRÄGER
Kleinanhänger sind nicht nur als Verkehrsmittel beliebt. Sondern auch als Werbeträger. Vollgepflastert mit Reklame stehen sie oft monatelang an Kreuzungen, am Straßenrand und auf Brücken. Das kann gegen Ordnungsgrecht verstoßen, wenn der Besitzer keine Sondernutzungserlaubnis hat. Es ist aber nicht wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden.
Firmen können deshalb missliebige Konkurrenten, die solche Fahrzeuge aufstellen, nicht abmahnen. Seine Entscheidung begründet der Bundesgerichtshof damit, dass das Straßenrecht mit dem Wettbewerbsrecht nichts zu tun hat.
ISH GIBT NACH
Nachdem er zuerst wichtig über geänderte Kündigungsfristen doziert hat (siehe diesen Beitrag), zieht Kabelnetzbetreiber ish jetzt den Schwanz ein. Die Kündigung wird zum korrekten Termin bestätigt, der sich aus dem eigenen Vertragsformular und den – niemals geänderten – Besonderen Geschäftsbedingungen ergibt.
Vorsorglich fragt die Firma auch gleich, wohin sie den Monatsbeitrag hin überweisen soll, den sie zuviel eingezogen hat.
ZÜGIG UNTERWEGS
Gut an einem Besuch in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg ist das freundliche Personal, sowohl in der Besuchsabteilung als auch in der Verwaltung.
Noch besser ist allerdings der Rückweg. Die leere A 46. Und 45 Kilometer ohne Tempolimit.
LIEBER ENGLISCH
Ich habe versucht, mit dem Stationsarzt in einer psychiatrischen Anstalt zu telefonieren. Es geht um einen Mandanten, der dort behandelt wird.
Leider spricht der Arzt schlecht deutsch. So schlecht, dass es unmöglich war, sich bei Detailfragen – zum Beispiel eine Drogensubstitution – auch nur ansatzweise zu verstehen. Ich schlug vor, das Gespräch in englischer Sprache fortzusetzen. Er nahm das Angebot dankend an.
Wie sich herausstellte, ein netter und bemühter Kerl – soweit es die Umstände zulassen. Wie er seine Patienten aber behandelt, wenn er sie nicht versteht, ist mir ein Rätsel. Vielleicht ist es halt doch eher nur eine Unterbringung.
WAHL-GEHEIMNIS
Einem Journalisten des heise-Verlags werden Informationen über die Funktion der Wahlautomaten vorenthalten, die in Deutschland eingesetzt werden. Dem Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz setzt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt das Urheberrecht entgegen.
Das könnte rechtlich problematisch werden, worauf heise online hinweist:
Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung sind Stimmerfassung und Auszählung allerdings grundsätzlich öffentlich. „Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, so weit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist“, heißt es beispielsweise im Paragraphen 54 der Bundeswahlordnung. Auf diese Weise soll sich jeder Bürger vom korrekten Ablauf der Wahl überzeugen können.
Bei der Verwendung von Wahlcomputern, bei denen die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse im Inneren des Gerätes stattfinden und deswegen nicht beobachtet werden können, wird diese Kontrollmöglichkeit des Souveräns nun ausgehebelt – stattdessen entscheidet offensichtlich ein privates Unternehmen darüber, wie öffentlich politische Wahlen künftig noch sein werden.
STRASSENKIND
Ein vor einer Woche auf dem Weg ins Krankenhaus geborenes Mädchen wird künftig in seinem Ausweis einen ungewöhnlichen Geburtsort stehen haben: auf der Fahrt zwischen Jena und Sulzbach-Rosenberg.
Laut Spiegel online haben die Eltern rechtlich schlechte Karten, wenn sie den Eintrag in die Geburtsurkunde gerichtlich verhindern wollen. Die Entscheidung des Standesbeamten ist jedenfalls nach Auskunft des Innenministeriums Thüringen auf der Basis des einfachen Rechts rechtlich korrekt. Ob sie auch mit der Menschenwürde vereinbar ist, hat man wohl eher nicht so intensiv geprüft.
Man stelle sich außerdem mal vor, das wäre dem Leimener passiert. Oder der Brühlerin.
SCHWEIGEN ZUM TODESSCHUSS
Selbst vier Tage nach dem Tod eines Familienvaters im lippischen Lage verweigert die Staatsanwaltschaft Detmold beharrlich Informationen über die Hintergründe des Schußwaffengebrauchs durch einen Polizeibeamten. Gründe dafür will Behördensprecher Diethard Höbrink nicht nennen. Er erwägt lediglich, Auskünfte erst zum „Ende der Woche“ zu geben. Inzwischen prüft das Justizministerium, ob diese Informationssperre haltbar ist. Unter bislang nicht geklärten Umständen hatte am vergangenen Samstag ein Polizeibeamter auf den Familienvater geschossen, wie oft, ist unbekannt. Der Mann soll nach unbestätigten Meldungen eine Gaspistole gehabt haben – der Einsatzgrund war eine „Ruhestörung“. (pbd)