Tagebuch einer kriminellen Karriere.
Archiv für den Monat: Mai 2006
OHNE WORTE
FREIRAUM FÜR ARBEITNEHMER
Big Brother im Büro: Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer schreibt im Handelsblatt über die rechtlichen Grenzen der Arbeitnehmerkontrolle:
Angesichts dieser gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers bedarf es keiner Verschärfung der bestehenden Gesetze. Sie ist aus personalpolitischer Sicht auch nicht erforderlich. Ein vernünftiger Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmern schon allein deshalb den erforderlichen Freiraum zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit am Arbeitsplatz lassen, weil nur so optimale Arbeitsergebnisse zu Stande kommen. Deshalb wird er schon von sich aus nur bei Verdacht schwerwiegender Vertragspflichtverletzungen oder gar Straftaten des Arbeitnehmers zu einschneidenden Überwachungsmaßnahmen greifen wollen.
XXXICHSUCHEDICHX.DE
Die bisher umfassendste Sammlung früherer Inhalte der Homepage eines Berliner Sexdienstleisters und eine lesenswerte Bewertung gibt es hier.
Allerdings nichts für schwache Nerven.
DEN ABEND PLANEN
Lese ich den Schäfer-Bericht? Oder gucke ich was aus der zweiten Staffel der Sopranos?
Gibt es einen Unterschied?
SCHEINHEILIG
Ab in den Knast. Auf dieses Motto reduziert Sabine Rückert in der ZEIT die aktuelle Stimmungslage in Politik, Justiz und öffentlicher Meinung. Die Zahl der Verbrechen sinkt, doch das Strafrecht wird systematisch verschärft. Und immer mehr Menschen werden zu immer längeren Gefängnisstrafen verurteilt:
Gerade das Schicksal des Täters S. illustriert, wie scheinheilig in Deutschland Kriminalpolitik gemacht wird: Gestörte Jugendliche und verurteilte Sexualstraftäter bleiben sich selbst überlassen, die Behörden sind blind für das, was ihnen gegenüber nötig wäre, und taub für alle Alarmzeichen – aber dann, wenn sich die wachsende Störung der Delinquenten in schweren Straftaten entladen hat, dreschen die Volksvertreter – vom Bürgermeister bis zum Bundeskanzler – publikumswirksam auf diese besonders verachtete Tätergruppe ein und rufen nach schärferen Gesetzen, am besten gleich in die nächste Kamera. Das Muster wiederholt sich derzeit wieder und wieder überall in Deutschland.
WIEDERVORLAGE
Wir haben wegen Mietrückständen das Gehalt eines Schuldners gepfändet. Der Arbeitgeber gibt folgende Auskunft:
Es besteht Unterhaltspflicht für fünf Personen. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt ca. 1.800 €. Es liegen zwei Unterhaltspfändungen in Höhe von 27.500 € vor. Es liegen weiter zwei vorrangige Pfändungen in Höhe von 4.200 € vor.
Da dürfte auf Dauer nichts zu holen sein. Bei fünf Unterhaltspflichtigen ist ein Gehalt bis 2.189,99 € unpfändbar. Bis zu einem Einkommen von 2.199 € gibt es dann eine Auszahlung. 79 Cent pro Monat.
Wiedervorlage: Juni 2007.
DOCH ALLES ANDERS ?
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat heute die Ermittlungen wegen des Überfalls auf den Deutsch-Afrikaner Ermyas M. in Potsdam an die dortige Staatsanwaltschaft abgegeben. Er geht nicht mehr von einem fremdenfeindlichen Motiv aus, berichtet Spiegel online.
TITEL ÜBER TITEL
Ein Kollege kündigt mir an, dass er aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gegen meine Mandanten vollstrecken wird. Die müssen nach einem Vergleich einen Teil der Kosten an die Gegenseite erstatten.
Zahlungsfrist: 14 Tage. Ich fürchte, der Kollege muss sich gedulden. Ich besitze nämlich auch schon einen Titel gegen meine Auftraggeber. Ex-Auftraggeber, um genau zu sein. Und zumindest bei der Gehaltspfändung habe ich die Nase vorn.
FÜR ALLE FÄLLE
Durchsuchung und Beschlagnahme in der Rechtsanwaltskanzlei
Toller Artikel von Detlef Burhoff. Man weiß ja nie.
INZESTVERBOT VERFASSUNGSWIDRIG ?
Inzest erlauben? ist einer der meistgesuchten Beiträge im law blog. Ich freue mich, dass ich die dortigen Gedanken mit einem Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift anreichern kann. Die Arbeit von Ali Al-Zand und Jan Siebenhüner (PDF) wurde in der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft veröffentlicht.
Vielen Dank an den Verlag und die Autoren.
DER SCHMUTZIGE DEAL
Jetzt ist der Grund für die erneute Verhaftung eines der Potsdamer Tatverdächtigen bekannt. Der Mann soll sich gegenüber einem Mitgefangenen mit der Tat gebrüstet haben:
Hätte ich mal richtig reingetreten.
So wird der Verdächtige von dem neuen Zeugen zitiert. Jedenfalls „sinngemäß“, berichtet die FAZ.
Solche Aussagen sind mit größter Vorsicht zu genießen. Mit Sicherheit hat der Verteidiger seinem Mandanten eingeschärft, ohne ihn mit niemandem über die Sache zu sprechen. Auch nicht im Knast.
Erfahrungsgemäß gibt es auch immer Häftlinge, die von der Prominenz ihres Zellengenossen profitieren wollen. Jedenfalls liegt es nicht fern, dass da etwas erfunden bzw. verdreht wird. Zumal bei der offensichtlichen Beweisnot der Ermittlungsbehörden ja auch Vorteile in der eigenen Sache locken könnten.
Natürlich würde der Generalbundesanwalt nie so einen schmutzigen Deal machen. Aber das muss einen Gefangenen ja nicht davon abhalten, es mal zu versuchen. Vielleicht erfahren wir ja schon bald, wie belastbar die Angaben des nun aufgetauchten Denunzianten wirklich sind.
NACH DEM PULVERDAMPF
heise online: Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia
LIEBER CALLBOY TORSTEN
Callboy Torsten schickt mir jetzt auch schon E-Mails. Callboy Torsten ist übrigens nicht herabsetzend gemeint, Herr Torsten Rahnert führt diesen Absender selbst. Zu meinem Beitrag „Callboy, allein im Netz“ schreibt er mir folgende freundliche Worte:
Sehr geehrter Herr Vetter !
Wenn Sie auch eine Anzeige haben möchten müssen Sie es sagen ! die Wahrheit ist : http://www.mybigmouth.net hat gegen das Urheberrecht in Tatmehrheit mit Beleidigungen in Tatmehrheit Verleubnungen ins Netz gesendet – der hat auch nichts besseres zu tun als fast jeden Tag einen neuen Artikel über mich zu schreiben .Anzeige gegen den läuft .Webseitenbetreiber http://www.krambox.de setzt auf seiner Seite und auf anderen das ich angeblich nicht verlinkt werden möchte – siehe mal dazu http://www.xxxichsuchedichx.de/sponsoren.htm – Anzeige wegen Verleubnung und Beleidigungen laufen . http://www.mein-parteibuch.de habe ich die Verleubnung runterzunehmen – was folgt statt dessen – einen nicht gewollten Artikel .Anzeige gegen ihn läuft .
Mit freundlichen Grüßen Torsten Rahnert
Sehr geehrter Herr Rahnert,
zeigen Sie mich ruhig an. Ich nehme mir dann auch einen Anwalt. Und Sie zahlen die Kosten. Nach den diversen Diskussionen können Sie sich nämlich nicht mehr damit herausreden, dass Sie wirklich an den Unsinn glauben, den Sie in Ihre Strafanzeigen schreiben.
Je mehr Leute Sie mit ungerechtfertigten Anzeigen überziehen, desto größer für Sie die Gefahr, dass sich ein Staatsanwalt auf § 469 Strafprozessordnung besinnt:
„Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlaßt worden, so hat das Gericht dem Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen.“
Gehen Sie also mal nicht davon aus, dass die Polizei immer der bequemere Weg ist. Ich sage es Ihnen hier vorsorglich einmal ganz deutlich: Was Sie stört, hat mit Strafrecht nichts zu tun. Was Sie stört, können Sie höchstens auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen. Damit sage ich nicht, dass Sie mit Ihren Vorstellungen den Hauch einer Chance hätten. Ich sage Ihnen nur, dass Sie mit Ihren Strafanzeigen daneben liegen. Sie halten die Polizei davon ab, ihre eigentliche Arbeit zu erledigen.
So, jetzt wissen Sie Bescheid. Wenn Sie den Mumm haben, legen Sie den Beamten auf Ihrer Polizeiwache doch einen Ausdruck dieses Schreibens vor.
Noch was: Bloß weil Sie den Zivilrechtsweg nicht beschreiten wollen, heißt das noch nicht, dass ich es nicht tun werde. Wenn Sie mir also noch einmal ohne jeden sachlichen Grund mit einer Anzeige drohen oder andere absurde Ansprüche stellen, werde ich Sie auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das nennt sich einstweilige Verfügung. Und für die Kosten müssen Sie bestimmt hart arbeiten.
Noch was: Für einen der Beteiligten habe ich Strafantrag wegen Ihrer Kommentare gestellt. Sie wissen schon, elektrischer Stuhl und das A…. Das, Herr Rahnert, sind Beleidigungen. Fangen Sie schon mal an zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
Zusammenfassung des Themas Callboy Torsten
KEIN PARDON FÜR ANWALT
Ein einmonatiges Fahrverbot ist für einen Rechtsanwalt keine unzumutbare Härte, auch wenn er viele Gerichtstermine hat. Zumindest, wenn er mit 5.000 € im Monat „gut“ verdient. Dann, so das Amtsgericht Lüdinghausen, kann der Jurist einen Fahrer bezahlen. Oder sich von einem Mitarbeiter seiner Kanzlei chauffieren lassen, berichtet das Handelsblatt.