Zwei Flaschen „Saures Äppelken“ haben einem Getränkehändler eine Vorstrafe eingebracht. Der Mann hatte einem 13-Jährigen zunächst eine Flasche Saures Äppelken verkauft. Den Apfellikör trank der Junge mit einem Freund auf einem Spielplatz. Nach ca. zwei Stunden kaufte er die zweite Flasche als Nachschub. Weitere zwei Stunden später wurde der Junge vollktrunken und nicht mehr ansprechbar auf dem Spielplatz gefunden.
Das Amtsgericht Saalfeld bejahte eine fährlässige Körperverletzung. Der Junge habe den Alkohol zwar freiwillig getrunken. Für den Verkäufer sei jedoch aufgrund „überlegenen Sachwissens“ klar gewesen, dass der Alkohol seinen Kunden in eine erhebliche Gefahr bringen könne. Diese Gefahr habe der Junge wegen seines Alters selbst nicht überblicken können.
(Urteil abgedruckt in der NStZ 2006, 100)