Das Opfer eines Raubes hat meinen Mandanten als Täter identifiziert. Zumindest nach Auffassung der Polizei. Die Tat soll sich nachts um 1.30 Uhr ereignet haben, auf einem schlecht beleuchteten Seitenweg.
Die Erinnerung der Zeugin lässt dementsprechend zu wünschen übrig. Im Kern kann sie eigentlich nur sagen, dass der Täter, der eine Baseballkappe trug, ziemlich hagere Hände hatte. Die hat mein Mandant auch.
Eine erdrückende Beweislage. Ich kann mir absolut nicht erklären, wieso der Eilstaatsanwalt nicht der Anregung der Polizei gefolgt ist, meinen Mandanten dem Haftrichter vorzuführen.