Einem Herrn, der per E-Mail auf der Suche nach einem Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht war, hatte ich erklärt, dass es Geld kostet, wenn er mich für ein arbeitsintensives Klageerzwingungsverfahren beauftragt. Er schrieb schwierig, ich bekomme Hartz IV, aber einen Beratungshilfeschein habe ich. Okay, war meine Antwort, ich kann mir die Unterlagen ansehen und Sie beraten. Am Ende sind Sie schlauer und wir überlegen gemeinsam, wie es weitergeht.
Die Antwort fand ich bemerkenswert:
Andererseits wirft Ihr Angebot die Frage auf, was Sie unter einer strafrechtlichen Beratung verstehen? Bei meiner ersten Internet-Recherche zum Stichwort „strafrechtliche Beratung“ gewann ich nämlich den Eindruck, dass sich eine vorbeugende Absicherung zwecks vorsätzlichem Begehen von Straftaten hinter diesem Begriff versteckt. …
Eine strafrechtliche Beratung gemäß obiger Deutung werde ich nicht in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss ich Ihr Angebot derzeit als Infragestellung meiner persönlichen Integrität werten, wogegen ich heftig protestierte.
Falls Sie mir keine plausible Erklärung für Ihre Wortwahl liefern oder meine Interpretation schlüssig widerlegen, betrachten Sie meine Anfrage hiermit als widerrufen.
Ist sicher besser so.