RENOVIERUNGSFRISTEN

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit einem neuen Urteil erstmals die Position gewerblicher Mieter gestärkt. Danach sind Mietvertragsklauseln, die starre Renovierungsfristen vorschreiben, null und nichtig.

Der Vermieter eines Ladenlokals hatte von einem Änderungsschneider die Renovierung von Küche, Bad und Toilette „alle drei Jahre“ verlangt, die in den anderen Räumen jeweils nach fünf Jahren. Bereits das Landgericht Düsseldorf gab dem protestierenden Schneider Recht. Der 10. Zivilsenat des OLG berief sich bei seiner zustimmenden Entscheidung (AZ: I-10 U 174/05) darauf, dass die Fristenregelung bereits bei Mietern von Wohnraum abgeschafft worden ist und sagte: „Mieter gewerblicher Räume sind nicht weniger schutzbedürftig“.

Allerdings hat das OLG die Revision zugelassen. (pbd)

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf