FREIHEIT NACH DER MITTAGSPAUSE

Das Kölner Schnellverfahren (Vorgeschichte) lief ausgesprochen human ab.

Obwohl ich mich am Anfang etwas erschrak. Die Richterin entsprach nämlich ohne Aufhebens dem Antrag, mich als Pflichtverteidiger beizuordnen. Auch vom Staatsanwalt kam kein Widerspruch. Da das Gesetz eine Beiordnung erst ab einer Straferwartung von sechs Monaten vorsieht, war ich zunächst gewarnt.

Aber so hoch wurde die Sache dann doch nicht gehängt. Die Polizei hatte ordentlich ermittelt. Somit blieb nur ein Geständnis, und zwar ein tränenreiches. Außerdem die Beteuerung, dass künftig nicht mehr ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet wird und Reisepässe, die auf fremde Namen lauten und gestohlen gemeldet sind, streng gemieden werden.

Der Staatsanwalt forderte drei Monate Haft auf Bewährung. Angesichts einiger Vorbelastungen war das wirklich fair. Die Richterin lächelte dementsprechend leicht gequält, als ich mich beim Staatsanwalt zwar für seine Objektivität bedankte, aber trotzdem anregte, vielleicht noch mal über eine Geldstrafe nachzudenken. Immerhin wollte die Richterin nicht päpstlicher seiner als der Papst. Sie beließ es ebenfalls bei drei Monaten auf Bewährung.

Ein Scharmützel gab es mit dem Hausgefängnis. Obwohl die Richterin den Haftbefehl aufgehoben und laut Laufzttel die sofortige Entlassung angeordnet hatte, wurde meine Mandantin weiter festgehalten. Begründung: In der Justizvollzugsanstalt ist Mittagspause. Und dort müsse man vor der Entlassung telefonisch nachfragen, ob wegen einer anderen Sache noch Haft angeordnet ist. Voraussichtliche Dauer: 45 Minuten. Eben bis zum Ende der Mittagspause.

Ein Anruf der Richterin überzeugte die Beamten dann doch, dass es keine „Überhaft“ gibt. Und dass Mittagspausen nachrangig sind, zumindest gegenüber dem Freiheitsanspruch des entlassenen Angeklagten.

Meine vorherige Ankündigung, dass ich mir auch über eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (45 Minuten sind dafür mehr als genug) Gedanken machen könnte, hatte dagegen keinerlei Effekt auf die verantwortlichen Herren in der Vorführstelle. „Wir haben unsere Vorschriften.“ Wenn es diese wirklich gibt, sollte man sich mal dringend über den Inhalt Gedanken machen.