VORSCHÜSSE EN MASSE

Grundsätzlich ist es ja gut, wenn sich Eltern, Geschwister und Freunde um jemanden kümmern, der verhaftet worden ist. Oft werden die Anwälte von unterschiedlichsten Seiten beauftragt. Merkwürdig ist es allerdings, wenn man als Verteidiger Angehörige vor sich sitzen hat, die es tierisch eilig haben. Weil sie bis 18 Uhr noch Termine bei zwei weiteren Anwälten haben, die sie ebenfalls in Marsch setzen wollen. Einer sitzt 200 Kilometer entfernt, wie praktisch.

Vorschüsse pflastern sozusagen ihren Weg. Wäre es nicht besser, die finanziellen Mittel für einen Verteidiger zu bündeln? Es soll ja schon vorgekommen sein, dass der anfängliche gute Wille größer ist als das Portmonee. Weil die Hoffnungsträger unter den Strafverteidigern aber durchweg strikte Gebührenpolitik betreiben, sitzt der Beschuldigte dann letztlich mit einem Pflichtverteidiger auf der Anklagebank.

KLEINGEDRUCKTES MUSS WACHSEN

Die Telekom muss das das Kleingedruckte künftig etwas größer drucken. Vor dem Landgericht Bonn fielen zwei Prospekte für Mobiltelefone durch, aus denen nach Auffassung der Juristen nur Menschen mit wirklich scharfen Augen schlau werden konnten. Näheres berichtet das Handelsblatt.

Dann bin ich mal auf die nächsten Postwurfsendungen gespannt. Zu früheren habe ich schon mal was gesagt.

KEINE NUMMER

Telefonnotiz:

Herr E. Betr.: bittet um neuen Termin, er konnte den Termin heute um 14 Uhr nicht wahrnehmen. Es geht um ein polizeiliches Schreiben. Wusste seine Nr. nicht.

Geht mir genauso. Als er den Termin vereinbarte, hat er schon keine Rufnummer genannt.

KEINE SPEICHELPROBE

Die Polizei darf bei erkennungsdienstlichen Behandlungen Fotos machen und Fingerabdrücke nehmen. Eine Speichelprobe muss der Betroffene aber nicht routinemäßig abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen festgestellt (Beschluss vom 6. April 2006, 6 L 63/06):

Nicht jedoch ermächtigt § 81 b 2. Alt. StPO die Polizeibehörden, in eigener Zuständigkeit die Entnahme einer Speichelprobe anzuordnen. Hierfür stehen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die Verfahren nach §§ 81 a, 81 e StPO bzw. das Verfahren nach § 81 g StPO, letzteres ausdrücklich zu präventiv- polizeilichen Zwecken, zur Verfügung. Diese Verfahren, für deren Anordnung überdies nicht die Polizeibehörde, sondern der Richter und nur bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfebeamten im Sinne des § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, sind zum Schutz des Betroffenen an strengere Voraussetzungen gebunden, die durch die Einbindung in eine auf der Grundlage des § 81 b 2. Alt. StPO angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung nicht unterlaufen werden dürfen.

DNA-Analysen werden immer wichtiger. Da kann die Versuchung durchaus gegeben sein, im Rahmen einer ED-Behandlung gleich mal eine Speichelprobe zu verlangen.

LEGAL ILLEGAL

Ein Mandant hielt sich illegal in Deutschland auf. Er wurde erwischt und ausgewiesen; das Amtsgericht erließ einen Sicherungshaftbefehl. Das war am 29. Oktober 2005. Ich habe schon damals darauf hingewiesen, dass für die Abschiebehaft auch eine begründete Aussicht bestehen muss, dass der Ausländer tatsächlich in sein Heimatland oder einen Drittstaat abgeschoben werden kann.

In diesem Fall war aufgrund früherer Erfahrungen klar, dass das betreffende Land nicht wild darauf ist, „Auswanderer“ wieder aufzunehmen. Denn häufig handelt es sich um Leute, die dem Regime kritisch gegenüberstehen. Oder von denen man meint, dass sie dies tun. Vielleicht will man auch einfach nicht, dass Reisende zu Hause erzählen, wie es sich in Europa lebt, mit Wohlstand, Meinungsfreiheit und ohne Militärposten an jeder Kreuzung.

Die Ausländerbehörde blendete den Haftrichter mit vorgreiflichen Erfolgsmeldungen. Bei einer Vorführung in der Botschaft soll der zuständige Beamte sogar zugesagt haben, dass der Betroffene Reisepapiere erhält. Aufgrund dieser Angaben wurde die Haft dann noch einmal drei Monate verlängert.

Jetzt, fünf Tage vor dem gesetzlichen Höchsttermin von sechs Monaten Haft, schreibt die Ausländerbehörde:

… ich erhielt heute … die Information, dass ein Passersatz für Ihren Mandanten zurzeit nicht ausgestellt werden kann. Ich habe heute die Entlassung von Herrn E. veranlasst …

Ab sofort ist der Mann legal illegal. Die Kosten für sechs Monate Haft bezahlt der Staat.

BITTE UM MITTEILUNG

Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:

Falls Ihre Mandantin/Ihr Mandant Angaben zur Sache machen möchte, bitte ich um Mitteilung, bis zu welchem Zeitpunkt mit dem Eingang der Erklärung gerechnet werden kann.

Das ist ja mal sehr freundlich. Sonst kennt man ja auch Formulierungen wie: „Schutzschrift: drei Wochen!“

RICHTERPOST IM SPAMORDNER

Ich habe einen Richter angerufen, der dachte, ich melde mich auf seine Mail. Die hatte er mir heute Früh geschickt. Sie steckte nur leider im Spamordner und war mir bis dato unbekannt.

Zu meiner Entschuldigung konnte ich nur anführen, dass es wohl an seinem Vornamen liegt. Der enthält Teile eines englischen Begriffs, auf den das Programm möglicherweise allergisch reagiert.

Ich habe die gesamte NRW-Justiz-Domain zu den „sicheren Absendern“ hinzugefügt.

ZUM SPORT

Wo wir schon bei Belanglosigkeiten sind, noch eine Erfolgsmeldung von der Osterkirmes am Staufenplatz:

Ich habe gestern beim Kamelrennen gewonnen. Zum ersten Mal in meinem Leben. Als Preis gab es Manfred das Mammut.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

DIE FRISUR

Dann war da noch die Frau, die offenbar ihren Schminkspiegel vergessen hatte. Sie fotografierte sich mit dem Handy und zupfte dort nach, wo es nötig war.

BLOSSE GEFÄLLIGKEIT

„Das Entsetzen über die Tat“, so Richter Bender, „darf nicht blind machen. Für bloße Gefälligkeitsurteile ist in einem Rechtsstaat kein Raum.“

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Raubmord-Prozess, in dem zunächst alles klar schien. Sogar das Gericht war ziemlich sicher, dass der angeklagte Bäckermeister auch der Täter ist. Nach und nach bröckelte die Indizienkette, am Ende stand ein Freispurch.

Der Staatsanwalt allerdings spricht von einem krassen Fehlurteil.

EIN UNNÖTIGER FLUG ?

Der Deutsche Staatsbürger äthiopischer Herkunft scheint in Potsdam nicht Opfer eines Mordversuchs geworden zu sein. Jedenfalls wenn das richtig ist, was heute.de berichtet. Danach sollen seine schweren Verletzungen durch einen einzigen Fausthieb entstanden sein, der den Schädelknochen zertrümmerte. Es soll keine Verletzungen geben, welche darauf hindeuten, dass der oder die Täter auf den Mann eingetreten haben.

Dafür, dass der Tod des Opfers gewollt war, sprechen also nicht einmal mehr die äußeren Tatumstände. Hinzu kommt, dass der aufgezeichnete Wortwechsel gegenseitige Beschimpfungen enthalten soll. Es gibt auch Berichte, wonach das Opfer erheblich angetrunken war und schon vorher Streit gehabt haben soll.

Das alles macht die Tat und das Schicksal des Opfers nicht besser, bringt die die Beschuldigten aber in eine schwierige Situation. Wenn es sich tatsächlich um die – möglicherweise vom Vorsatz noch nicht einmal erfassten – Folgen eines Streits unter Betrunkenen handelte und nicht um eine gezielte fremdenfeindliche Attacke, dann ist die Sache beim Generalbundesanwalt zu hoch aufgehängt.

Als Exempel für die Form von Gewalt, welche eigentlich durch die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen abgeschreckt werden sollte, taugt Potsdam dann auf keinen Fall. Der Brandenburger Innenminister wird hoffentlich bald erklären, wie viele der neuen Details der Generalbundesanwalt kannte, bevor er den Hubschrauber nach Karlsruhe bestellte.

Weitere Informationen auch bei Spiegel online.

AUSSCHEIDUNG ODER ABSONDERUNG

Ein Richter ordnet die Entnahme von Körperzellen für eine DNA-Analyse an. Er begründet das wie folgt:

Durch die Maßnahme kann ein Aufklärungserfolg in einem zukünftigen Strafverfahren erwartet werden, da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei der Tatausführung der zu erwartenden Delikte zur Ausscheidung oder Absonderung von Körperzellen kommt.